Beschlagnahmte Ware

Für „Gammelwurst“ wäre Fleisch erlaubt gewesen

Oberösterreich
21.10.2023 08:00

Zwei Tonnen Frischfleisch wurden von der Polizei aus ungekühltem Lkw geholt. Für eine Weiterverarbeitung hätte die Qualität aber gepasst, der türkischstämmige Händler kann daher aufatmen.

Wertgemindert waren alle drei Proben, die aus dem „Gammelfleisch“-Lastwagen genommen wurden, der – wie ausführlich berichtet – auf der Innkreisautobahn bei Kematen am Innbach gestoppt worden war.

Deutscher Händler verweigerte Übernahme
Der Linzer Händler (50), der von einem Mittelsmann die Ware hatte, die eigentlich für einen deutschen Kunden gedacht gewesen wäre und von diesem nicht angenommen worden war, hatte die Proben auf eigene Kosten nehmen lassen. Denn er glaubte nicht, dass das Fleisch verdorben war. „Ja, es ist im falschen Lkw transportiert worden, aber beim Umladen war es sicher noch in Ordnung“, so der türkischstämmige Linzer zur „Krone“.

Im Kastenwagen ohne Kühlung
Der Fahrer des großen Kühl-Lkw hatte in Braunau seine Lenkpause einhalten müssen, und daher ließ der Händler seine Ware dort abholen, um sie nach Linz bringen zu lassen. Aber der angeheuerte Freund (30) hatte keinen Kühl-Laster genommen, sondern einen Kastenwagen mit maximal 200 Kilo Transportlast, und den um 1850 Kilo überladen. Daher war er der Polizei aufgefallen.

Nicht mehr verkaufsfähig
Das Fleisch – Faschiertes, Geflügel und frische Innereien – wies erhöhte Keimbelastung, vor allem durch Enterobakterien, auf und wurde als „wertgemindert“ eingestuft. „Die Ware war in dieser Form nicht mehr verkaufsfähig“, heißt es aus dem Büro des zuständigen Konsumentenschutzlandesrats Stefan Kaineder (Grüne). Eine Weiterverarbeitung, etwa zu Wurstprodukten, wäre aber noch erlaubt gewesen.

Keine Konsequenzen von Lebensmittelaufsicht
Für den Linzer Händler gibt es keine weiteren Konsequenzen der Lebensmittelaufsicht, denn er hatte die Proben selbst und auf eigene Kosten ziehen und die Ware, nachdem der Lkw gestoppt worden war, vernichten lassen. Wegen der Überladung und des unsachgemäßen – weil ungekühlten – Transports ist die Bezirksbehörde bzw. die Polizei zuständig.

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