Wiederbetätigung

Bedingte Haft für Ex-Funktionäre der NVP

Oberösterreich
02.03.2012 21:00
Der Wiederbetätigungs-Prozess gegen zwei ehemalige Funktionäre der Nationalen Volkspartei (NVP) im Landesgericht Linz hat Freitagabend mit bedingten Haftstrafen von je 18 Monaten geendet. Die Verteidiger erbaten drei Tage Bedenkzeit, der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab. Die Urteile sind somit nicht rechtskräftig.

Dem 34-jährigen Hauptangeklagten und einem 29-jährigen Mitbeschuldigten wird vorgeworfen, dass ihr früheres Parteiprogramm Parallelen zu jenem der NSDAP und einem Lehrplan der SS aufweise. Die Geschworenen sprachen die beiden Männer mit 7:1 Stimmen schuldig. Ihnen hatten bis zu zehn Jahre gedroht. Als mildernd wertete der Richter die bisherige Unbescholtenheit, als erschwerend das Zusammentreffen mehrerer Vergehen.

Der 34-Jährige und der Mitangeklagte wollten mit der NVP bei der oberösterreichischen Landtagswahl und bei der Gemeinderatswahl in Enns (Bezirk Linz-Land) antreten. Die Landeswahlbehörde ortete Wiederbetätigung und erklärte die Kandidatur für nicht zulässig. Der Verfassungsgerichtshof wies Beschwerden dagegen ab. Für den Staatsanwalt stand "somit amtlich fest, dass die seinerzeitige Kandidatur Wiederbetätigung war". Er stützte sich auf eine Expertise des Linzer Verfassungsrechtlers Andreas Janko. Der Hauptbeschuldigte könne nicht leugnen, "dass er im rechten und rechtsextremen Gedankengut verhaftet ist", so der Ankläger. Mit seiner Aktion "Stopp 3g" habe er zudem nicht nur einen Paragrafen zur Diskussion gestellt, sondern den gesamten Bestand des Verbotsgesetzes vernichten wollen.

SS-Lehrplan "seitenweise abgeschrieben"
Für das Parteiprogramm der NVP sei von einem SS-Lehrplan "seitenweise abgeschrieben" worden, erklärte ein Gutachter des Oberösterreichischen Landesarchivs. Der Aufbau des Papiers entspreche darüber hinaus dem Programm der NSDAP aus dem Jahr 1920. Der Historiker Gerhard Botz, der in dem Verfahren als Sachverständiger bestellt wurde, machte darauf aufmerksam, dass die Nationale Volkspartei Anleihen bei der Bildsprache des NS-Regimes genommen habe. "Da gibt's keinen Genierer, in die NSDAP-Kiste zu greifen", sagte er.

Die beiden Angeklagten sagten vor Gericht aus, dass jemand anderer das Papier verfasst habe und sie zunächst nichts von Parallelen zur NS-Zeit gewusst hätten. Er sei zwar gegen die EU, "Massenzuwanderung" und für ein "Ausländerrückführungsgesetz", so der Hauptbeschuldigte, aber: "Ich wollte mich nie wiederbetätigen und habe mich nie wiederbetätigt." Wie der 34-Jährige trat auch der zweite Beschuldigte für eine Änderung des Paragrafen 3g ein. Er habe kein Problem damit, als politisch rechts eingeordnet zu werden, schränkte aber ein: "Nazi bin ich keiner." Ihre Verteidiger erklärten, dass kein Tatbestand nach dem Verbotsgesetz vorliege.

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