Mit Startschuss für erstes Pilotprojekt im landeseigenen Wohnbau, soll das Eigenheim wieder leistbar werden. Unter dem Motto „Eigentum zum Errichtungspreis“ entstehen in Pinkafeld sechs landeseigene Doppelhäuser, mit der Option auf weitere sechs, die allesamt über ein Mietkaufsystem erworben werden können.
Sich den Traum vom Eigenheim in Zeiten der Inflation zu erfüllen, ist für viele Menschen unerfüllbar. Mit dem Startschuss für das erste Pilotprojekt im landeseigenen Wohnbau soll das im Burgenland nicht länger so bleiben. Die Landesimmobilien Burgenland GmbH (LIB) und ihre Tochterfirma „So Wohnt Burgenland“ (SOWO Burgenland) setzen bis Ende 2024 das erste Wohnprojekt in Pinkafeld um.
Großes Interesse: Bereits über 140 Anfragen im Burgenland
Unter dem Motto „Eigentum zum Errichtungspreis“ entstehen sechs Doppelhäuser, mit der Option auf sechs weitere, die über ein Mietkaufsystem erworben werden können. Das Interesse ist groß. Allein in Pinkafeld gibt es bereits 30 Anfragen, 140 im ganzen Burgenland. „Das Konzept ermöglicht es den Mietern, zu jedem Zeitpunkt, abhängig von ihren individuellen Verhältnissen, Eigentum zu erwerben, wobei der Finanzierungsanteil der Miete auf den fixen Kaufpreis angerechnet wird“, erklärt Landeshauptmann Hans Peter Doskozil und verweist darauf, dass das Burgenland mit dem landeseigenen Wohnbau keinen Gewinn erzielt. Weiter Bauvorhaben sollen in Stuben und Gols noch heuer starten.
Der Unterschied zu einer Immobilienfinanzierung am freien Markt ist bei den landeseigenen Projekten ein empfindlicher. Wer derzeit einen Kredit für eine Immobilienfinanzierung aufnehmen möchte, benötigt rund 20 Prozent Eigenkapital. Außerdem darf die Kreditrate maximal 40 Prozent des Nettoeinkommens ausmachen. Die Burgenländische Rechnung ist eine andere: Die Mieter zahlen zwei Kredite zurück - einen auf 35 Jahre mit 3,8 Prozent Fixverzinsung, den zweiten als Darlehen der Burgenländischen Wohnbauförderung mit 0,9 Prozent Verzinsung auf 30 Jahre. Kostet ein Doppelhaus, wie in Pinkafeld, 420.000 Euro mit Grund, dann sind das zwischen 1.300 (mit Anzahlung) und 1.700 (ohne Anzahlung) Euro monatlich.
Hauptwohnsitz und Wohnbauförderungsrichtlinien als Voraussetzung
Einzige Voraussetzung ist, dass die Mieter ihren Hauptwohnsitz im Burgenland und Anspruch auf die burgenländische Wohnbauförderung haben müssen. Zudem dürfen Wohnungs- oder Hauswerber keine sonstigen Objekte zur Deckung des Wohnbedarfes besitzen. Im Falle der Beendigung des Mietverhältnisses ohne Ausübung der Kaufoption werden Finanzierungsanteile rückerstattet. Die Höhe der Rückerstattung ist gestaffelt und richtet sich nach der Vertragsdauer. „Im Gegensatz zu bekannten Modellen wird hier nicht nur die Miete beim Kauf angerechnet, der Kaufpreis steht von Anfang an fest und richtet sich nach den Errichtungskosten und nicht nach dem oft viel höherem Verkehrswert“, verweist Landesrat Heinrich Dorner auch auf Planungssicherheit und fixe Kreditrate.
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