Rechtskräftiges Urteil

Berufsdieb wandert nun in den Knast

Vorarlberg
21.09.2023 06:25

Das Lebensmodell eines 39-jährigen rumänischen Langfingers endete am Landesgericht Feldkirch mit 18 Monaten Gefängnisstrafe.

Wie andere beim Einkauf Rabattpunkte sammeln, sammelt der Rumäne Punkte im Strafregister. Europaweit hat es der viel bereiste Langfinger immerhin schon auf zwölf Einträge gebracht. Mit der jetzigen Verurteilung ist sein Sammelbüchlein voll, und er wandert für 18 Monate in Haft. Dazu kommt noch eine Verurteilung aus dem schweizerischen Toggenburg über siebeneinhalb Monate. Heißt, der Mann ist für die nächsten zwei Jahre und eineinhalb Monate hinter schwedischen Gardinen versorgt.

Abgebrühter Dieb 
Der Grund dafür: Gemeinsam mit seinem bereits verurteilten Sohn war der Rumäne auch in Vorarlberg immer wieder in Häuser eingestiegen, um Beute zu machen. So auch in Lustenau, wo er aus einem Keller 40 Handys und etliche Airpods im Gesamtwert von mehreren tausend Euro fladerte. „Ich wollte nur nach Arbeit fragen“, versucht der abgebrühte Dieb das Gericht im gestrigen Prozess von seinen ehrlichen Absichten zu überzeugen.

Dem Angeklagten wurden von seinem Anwalt Alexander Wirth im Gerichtssaal die Leviten gelesen. (Bild: Chantall Dorn )
Dem Angeklagten wurden von seinem Anwalt Alexander Wirth im Gerichtssaal die Leviten gelesen.

Worauf Verteidiger Alexander Wirth um eine kurze Unterbrechung der Verhandlung bittet, um seinem Mandanten im Gerichtsgang nochmals die Leviten zu lesen. Der Beschuldigte zeigt sich nach der Rückkehr in den Saal plötzlich geläutert und gibt dann doch zu, in diebischer Absicht gehandelt zu haben. Was der Rechtsvertreter so kommentiert: „Mein Mandant kommt aus einer Gesellschaftsstruktur, die nicht gerade geschickt ist. Seine Verhaltensweisen sind schon im Familienmuster drin (Anm: Einige Familienmitglieder, die sich im Saal befinden, sind ebenfalls schon verurteilte Straftäter). Dieses Muster kann man nicht durch Haft, sondern nur durch Therapie durchbrechen.“

Urteil ist rechtskräftig
Das sieht Staatsanwalt Philipp Höfle allerdings anders: „Der Angeklagte ist ein Berufsdieb. Er lässt sich keines Besseren belehren und gehört daher in Haft.“ Das Urteil ist rechtskräftig.

Porträt von Chantal Dorn
Chantal Dorn
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