Prozess in Innsbruck

„Zünde dein Haus an“: Camper bedrohte Bergwächter

Tirol
17.08.2023 10:00

Nach dem Hinweis, dass Campieren an einem Wanderparkplatz in Tirol verboten sei, sah ein 63-Jähriger rot. Für die folgenden Drohungen gegenüber einem Bergwächter fasste er vor Gericht eine Geldstrafe aus.

Am Mittwoch stand am Landesgericht Innsbruck zuvor Aussage gegen Aussage. „Ich bin unschuldig und habe dem Bergwächter nie gedroht“, behauptete der Angeklagte felsenfest, mit leicht aggressivem Unterton. Der als Zeuge einvernommene Bergwächter sah das gänzlich anders: „Er hat sogar zweimal gesagt, dass er mein Haus anzünden will, wenn er wegen mir Probleme bekommt“.

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Ich war schockiert und habe daraufhin die Polizei verständigt.

Der Bergwächter als Zeuge

Drohungen „ohne lange Diskussion“
Der Konflikt begann am 21. Oktober in der Außerferner Gemeinde Elmen recht harmlos. Der Bergwächter, an diesem Tag eigentlich gar nicht offiziell im Dienst, habe dem vermeintlichen Wildcamper lediglich ein Info-Blatt zur Campingordnung überreichen wollen, wie er selbst ausführte. Schnell sei dann, „ohne lange Diskussion zuvor“, die Drohung gefallen. „Ich war schockiert und habe daraufhin die Polizei verständigt.“

Dem Bergwächter „keine Rechenschaft schuldig“
Zudem hatte der 63-Jährige das Auto des Bergwächters, der beim sich zuspitzenden Konflikt schließlich verkündete, dass er eine Amtshandlung durchführen werde, fotografiert. „Ich habe das gemacht, weil er auch mein Fahrzeug fotografierte“, argumentierte der Angeklagte. Und ergänzte noch: „Ich war auf alle Fälle der Meinung, dass ich diesem Mann keine Rechenschaft schuldig bin und mich definitiv auch nicht ausweisen muss.“

Tatsächlich war das Auftreten des Bergwächters zumindest strittig, zumal er als Privatperson ohne Uniform und ohne Dienstfahrzeug vor Ort war. „Für meinen Mandanten sah er deshalb wie der typische Tiroler Pensionist aus“, hielt der Verteidiger des Angeklagten fest. Auch ob sich dieser überhaupt „in den Dienst setzen“ und damit eine Amtshandlung vornehmen durfte, blieb für Richter Thomas Wallnöfer letzten Endes rechtlich ungeklärt.

Urteil auf Nötigung
Damit wurde der Anklagepunkt des Verbrechens des versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt auch nicht schlagend. Selbiges galt laut Wallnöfer für die Brandstiftung: „Der Angeklagte wusste zum Tatzeitpunkt nicht, wo der Bedrohte wohnt,“ Sehr wohl seien dies alles als Nötigung zu werten, betonte der Richter. Er verhängte (nicht rechtskräftig) 960 Euro Geldstrafe, die Hälfte bedingt.

Markus Stegmayr
Markus Stegmayr
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