Anonyme Zettel mit verhaltenen Drohungen schocken derzeit die Besitzer vieler Katzen in einer Siedlung zwischen der Kagraner Donaustadtstraße und der Industriestraße. Doch was „dürfen“ unsere Katzen eigentlich in Nachbars Garten?
Es sind schlichte, auf dem Computer geschriebene A4-Zettel, die in der Donaustadt für Wirbel sorgen. Genauer in einer der Siedlungen zwischen der Kagraner Industriestraße und der Donaustadtstraße. „Wir wollen Ihre Katzen nicht mehr in unseren Gärten“, heißt es in dem anonymen Schreiben (siehe Foto oben). Weiter: „Unsere Kinder haben eine starke Katzenallergie. Wir wollen und werden Ihre Katzen nicht mehr in unseren Gärten dulden.“ Was die letzte Drohung heißen soll, darüber scheiden sich auch in Facebook-Gruppen die Geister.
Internetnutzer sind geteilter Meinung
Viele Kagraner Besitzer von Samtpfoten befürchten das Schlimmste. Etwa, dass ihre vierbeinigen Gefährten kurzerhand attackiert und sogar getötet werden. „Für den Verfasser wäre es besser, er würde sich eine Wohnung suchen“, meint etwa ein User und rät, das Schreiben als Ankündigung für einen Giftangriff der Polizei zu übergeben. Andere Nutzer sind rabiaterer Meinung. „Freigänger stören ohnehin das Ökosystem“, „Wie kommen die anderen dazu, wegen Ihrer Katze einen Asthmaanfall zu bekommen?“ und „Ich kann diese Familie sehr gut verstehen“ sind noch die netteren Kommentare unter dem Posting.
Katzen dürfen auch in Nachbars Garten
Doch wie sieht die rechtliche Lage aus? Indra Kley-Schöneich von der Tierombudsstelle Wien klärt auf: „Es ist zulässig, Katzen mit Freigang zu halten.“ Diese müssten jedoch kastriert sein. Katzenhalter seien nicht dazu verpflichtet, Sorge zu tragen, dass die Katze bestimmte Orte nicht betritt. Auch, nicht, dass sie ihr „Geschäft“ an bestimmten Orten verrichtet. Sollte man als Grundstückseigentümer die Katzen nicht wollen, müsse man darauf achten, eine sanfte Methode des Verjagens anzuwenden. „Ein Beschuss der Tiere mit Steinschleuder oder Luftdruckgewehr wäre natürlich nicht zulässig“, so die Tierexpertin.
Katzenhalter sind nicht dazu verpflichtet Sorge zu tragen, dass die Katze bestimmte Orte nicht betritt oder ihr Geschäft an bestimmten Orten nicht verrichtet.
Indra Kley-Schöneich, Tierombudsstelle Wien
Das Fazit: Die Familie, die die anonymen Drohungen aufgehängt habe, müsse die Katzen also wohl oder übel akzeptieren. Zumindest laut dem derzeit geltenden Gesetz. In der Realität befürchten die Kagraner Katzenhalter allerdings, dass ihre Katzen bald einfach „verschwinden“ könnten.
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.