Höchstgericht urteilt

Sozialstunden für Zigarette „keine Zwangsarbeit“

Steiermark
09.07.2025 17:37

Jugendliche, die beim nicht erlaubten Zigarettenrauchen erwischt worden sind, dürfen als Strafe Sozialstunden auferlegt bekommen. Das sei „keine Zwangsarbeit“. Zu diesem interessanten Urteil kommt nun der Verfassungsgerichtshof. 

Ist es rechtens, eine Jugendliche, die beim Rauchen erwischt worden ist, mit zehn Sozialstunden in einer karitativen Einrichtung zu bestrafen? Und muss das steirische Jugendschutzgesetz dann geändert werden? Darüber musste der Verfassungsgerichtshof nun entscheiden.

Und der VfGH kam zum Schluss: Es widerspricht nicht dem Verbot der Zwangs- oder Pflichtarbeit, Jugendliche, die gegen Jugendschutzbestimmungen verstoßen, zu sozialen Leistungen zu verpflichten – wenn diese inhaltlich und zeitlich deutlich begrenzt sind. Das sei eine geeignete Alternative zu Geldstrafen.

17-Jährige beim Rauchen erwischt
Im konkreten Fall verhängte die Bezirkshauptmannschaft Deutschlandsberg über eine 17-Jährige eine Verwaltungsstrafe von zehn Stunden Sozialdienst beim Roten Kreuz. Sie hatte im Fachmarktzentrum Deutschlandsberg eine Zigarette geraucht und damit gegen das Rauchverbot für Jugendliche verstoßen.

Porträt von Steirerkrone
Steirerkrone
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