Sein Jähzorn kam einem 66-jährigen Unterländer sehr teuer zu stehen. Denn ihm wurde am Landesgericht Feldkirch der Prozess gemacht.
Auf die Frage des Richters, ob sich der Angeklagte zum Vorwurf der Nötigung und der versuchten Körperverletzung schuldig bekennt, weiß der Mann keine ganz klare Antwort zu geben und bemüht sich um Relativierung: „Na ja, schwierig. Ich würde sagen, der Abend ist halt ziemlich traurig verlaufen.“ Und dann lässt er seine Sicht der Dinge folgen: Nachdem er vom Tod seines Onkels in der Steiermark erfahren habe, sei er ins Gasthaus gegangen, um sich ein bisschen den Seelenschmerz wegzutrinken. Auf dem Heimweg sei ihm dann in Höchst in einer 30iger-Zone ein Auto mit überhöhter Geschwindigkeit entgegengekommen. „Was dann geschehen ist, kann ich nicht mehr genau sagen.“
Ob ich mich schuldig bekenne? Na ja, schwierig. Ich würde sagen, der Abend ist halt ziemlich traurig verlaufen.
Der Angeklagte
„Schlafittchen-Griff“
Zwei Videoaufzeichnungen existieren zwar, doch anschauen will sich der Angeklagte diese nicht. Worauf der Herr Rat dem Beschuldigten auf die Sprünge hilft: „Also, die Autofahrerin stieg aus, weil sie nicht an Ihnen vorbeikam. Es kam zum Wortgefecht, in dessen weiterem Verlauf sie die 46-Jährige am Kragen packten. Worauf sich der Mann des Opfers einmischte. Im folgenden Gerangel sind Sie dann zu Boden gestürzt, kurz darauf haben Sie ihrem Kontrahenten mit dem Fuß in den Bauch getreten.“
Am Ende steht eine saftige Geldstrafe
Nachdem es dem Beschuldigten dann doch dämmert, räumt er zumindest den „Schlafittchen-Griff“ ein. Zwar entschuldigt sich der Kragenpacker beim Opfer noch im Gerichtssaal, an einem Schuldspruch wegen Nötigung kam er allerdings nicht vorbei. Die saftige Geldstrafe: 7500 Euro unbedingt.
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