Eine Sünde zu viel

Haftstrafe für dreifachen Vater wegen Raddiebstahl

Gericht
12.07.2025 06:00

Ein dreifacher Vater aus Vorarlberg, klug und bestens ausgebildet, bekommt sein Leben einfach nicht auf die Reihe. Am Freitag kassierte er am Landesgericht Feldkirch seine nächste Verurteilung – und wandert nun ins Gefängnis.

Schon des Öfteren hat die „Krone“ über den kriminellen Unterländer berichtet. Zuletzt im März, als der 34-Jährige wegen Nötigung und gefährlicher Drohung eine bedingte Haftstrafe von fünf Monaten ausfasste. Genutzt hat der von den Richtern oft zitierte „Schuss vor den Bug“ nichts. Denn bereits zehn Tage später machte sich der Alkohol- und Drogenabhängige daran, vier Fahrräder zu stehlen, wobei es in einem Fall beim Versuch blieb.

„Was sollen wir mit Ihnen nur tun?“
Weshalb in der Verhandlung am Freitag Richterin Lisa-Sophia Huter dem Angeklagten die berechtigte Frage stellte: „Was sollen wir mit Ihnen nur tun?“ Denn bislang waren die Beteuerungen des sechsfach einschlägig Vorbestraften, sich ab sofort bessern zu wollen und eine Therapie zu absolvieren, um seinen Kindern wieder ein guter Vater zu sein, nichts als Schall und Rauch.

Zitat Icon

Es sind nicht immer die anderen schuld.

Die Richterin zum Angeklagten

Worauf der Wiederholungstäter einmal mehr seine tristen Lebensumstände – private Probleme, falsche Freunde und die Sucht – als Gründe für die ihm nun vorgeworfenen Taten ins Treffen führt. Was Frau Rat wiederum als Ausrede abtut und ihm ordentlich die Leviten liest: „Es sind nicht immer die anderen schuld. Sie sind intelligent, haben Matura, ein Studium, eine abgeschlossene Handwerkslehre und sogar erfolgreich den Meisterbrief abgelegt. Für all Ihre Vorstrafen sind Sie selbst verantwortlich. Sie allein haben es in der Hand, das Ruder herumzureißen.“

Jetzt geht es erst einmal ins Gefängnis
Obwohl sich der Delinquent schuldig bekennt, kassiert er am Ende eine zweijährige Haftstrafe. Denn aufgrund des raschen Rückfalls und der zahlreichen einschlägigen Vorstrafen erhöhte sich der Strafrahmen von drei auf viereinhalb Jahre Gefängnis. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Porträt von Chantal Dorn
Chantal Dorn
Loading...
00:00 / 00:00
Abspielen
Schließen
Aufklappen
kein Artikelbild
Loading...
Vorige 10 Sekunden
Zum Vorigen Wechseln
Abspielen
Zum Nächsten Wechseln
Nächste 10 Sekunden
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
Loading
Kommentare
Eingeloggt als 
Nicht der richtige User? Logout

Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.

User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.

Kostenlose Spiele
Vorteilswelt