Eine Sünde zu viel

Haftstrafe für dreifachen Vater wegen Raddiebstahl

Gericht
12.07.2025 06:00
Porträt von Chantal Dorn
Von Chantal Dorn

Ein dreifacher Vater aus Vorarlberg, klug und bestens ausgebildet, bekommt sein Leben einfach nicht auf die Reihe. Am Freitag kassierte er am Landesgericht Feldkirch seine nächste Verurteilung – und wandert nun ins Gefängnis.

Schon des Öfteren hat die „Krone“ über den kriminellen Unterländer berichtet. Zuletzt im März, als der 34-Jährige wegen Nötigung und gefährlicher Drohung eine bedingte Haftstrafe von fünf Monaten ausfasste. Genutzt hat der von den Richtern oft zitierte „Schuss vor den Bug“ nichts. Denn bereits zehn Tage später machte sich der Alkohol- und Drogenabhängige daran, vier Fahrräder zu stehlen, wobei es in einem Fall beim Versuch blieb.

„Was sollen wir mit Ihnen nur tun?“
Weshalb in der Verhandlung am Freitag Richterin Lisa-Sophia Huter dem Angeklagten die berechtigte Frage stellte: „Was sollen wir mit Ihnen nur tun?“ Denn bislang waren die Beteuerungen des sechsfach einschlägig Vorbestraften, sich ab sofort bessern zu wollen und eine Therapie zu absolvieren, um seinen Kindern wieder ein guter Vater zu sein, nichts als Schall und Rauch.

Zitat Icon

Es sind nicht immer die anderen schuld.

Die Richterin zum Angeklagten

Worauf der Wiederholungstäter einmal mehr seine tristen Lebensumstände – private Probleme, falsche Freunde und die Sucht – als Gründe für die ihm nun vorgeworfenen Taten ins Treffen führt. Was Frau Rat wiederum als Ausrede abtut und ihm ordentlich die Leviten liest: „Es sind nicht immer die anderen schuld. Sie sind intelligent, haben Matura, ein Studium, eine abgeschlossene Handwerkslehre und sogar erfolgreich den Meisterbrief abgelegt. Für all Ihre Vorstrafen sind Sie selbst verantwortlich. Sie allein haben es in der Hand, das Ruder herumzureißen.“

Jetzt geht es erst einmal ins Gefängnis
Obwohl sich der Delinquent schuldig bekennt, kassiert er am Ende eine zweijährige Haftstrafe. Denn aufgrund des raschen Rückfalls und der zahlreichen einschlägigen Vorstrafen erhöhte sich der Strafrahmen von drei auf viereinhalb Jahre Gefängnis. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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