Eine Gemeinderätin hat im Bezirk Mödling über mehrere Jahre drei Gehälter bezogen - zu Unrecht, wie sich nun herausstellte. Freiwillig zurückzahlen will die Betroffene die Differenz aber offenbar nicht. Die Opposition tobt.
Wieder Wirbel um die Politiker-Gehälter! Anders als bei der bundesweiten Doch-nicht-Erhöhung, geht es in Brunn am Gebirge aber nicht um das Salär, sondern eher um Nebenverdienste. Denn laut Bezügebegrenzungsgesetz – das leider ähnlich kompliziert ist wie sein Name – besteht bei Rechtsträgern, die der Kontrolle des Rechnungshofes unterliegen, lediglich Anspruch auf die beiden höchsten Bezüge.
66.000 Euro als „Bürgermeister-Bonus“
Heißt im Klartext: Nach zwei Gehältern aus der öffentlichen Hand ist Schluss. Nun sah man genau das in Brunn am Gebirge bisher offenbar nicht so eng. Anders lässt es sich kaum erklären, dass nach Bürgermeister Andreas Linhart nun auch eine SPÖ-Kollegin unrechtmäßig dreifachen Lohn bezog.
Betroffen blitzte mit Einspruch ab
Der Gemeindechef zahlte die Summe, die er als Obmann des Musikschulverbandes erhalten hatte, im vergangenen Jahr zurück. Immerhin ging es dabei um 66.000 Euro. Gemeinderätin Ulrike Schuster ist neben ihrer Tätigkeit in der Ortspolitik auch noch Obfrau der Mittelschulgemeinde und bei der Stadt Wien beschäftigt. Über die Jahre soll sie knapp 14.000 Euro zu viel bezogen haben. Gegen den Rückforderungsbescheid der Gemeinde legte sie aber Einspruch ein - und blitzte damit im Juni beim Landesverwaltungsgericht ab.
Die SPÖ produziert hier einen Skandal nach dem anderen! Dass aber auch die Neos 14.000 Euro zu Unrecht bezahltes Steuergeld nicht zurückfordern wollen, zeigt das wahre Gesicht der Rathaus-Koalition.
Oliver Prosenbauer, Obmann der ÖVP in Brunn am Gebirge
Bild: ÖVP Brunn
Allerdings: Mit Stimmen von SPÖ und Neos wurde jetzt beschlossen, die offene Summe nicht zurückzufordern. Warum, erklärt der Bürgermeister so: „Anders als in anderen Bundesländern gibt es in Niederösterreich keine eindeutige Rechtsgrundlage für eine Rückforderung. Der Gang zum Höchstgericht wäre also aussichtslos.“ Alleine die Anwaltskosten würden die zu Unrecht bezogene Summe übersteigen, heißt es.
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