Prozess in Vorarlberg

Perverser Sex-Greis erhält 19-Monate-Haftstrafe

Vorarlberg
24.05.2023 13:05

Ein 86-jähriger Oberländer ist Dienstagnachmittag am Landesgericht Feldkirch in Vorarlberg zu einem Jahr Gefängnis verurteilt worden. Der Lustgreis hatte mehrfach Jugendliche für widerliche Sexspiele missbraucht.

Frisch aus der Gefängniszelle wird der Wiederholungstäter am Dienstag in den Gerichtssaal geführt. Er lächelt milde, als könne er kein Wässerchen trüben. Doch was Staatsanwalt Markus Fussenegger im Anschluss vorträgt, macht nicht nur betroffen und sprachlos. Es weckt auch Wut.

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Ich bin fassungslos und ringe mit den Worten.

Staatsanwalt Markus Fussenegger

„Ich bin fassungslos und ringe mit den Worten“, so der öffentliche Ankläger und fordert die Öffentlichkeit diesmal nicht vom Prozess auszuschließen. „Die Medien sollen ruhig ausführlich berichten.“ So hatte der Angeklagte immer wieder jugendlichen Burschen im Alter von 14 und 15 Jahren Geld geboten, um sexuelle Handlungen an ihm vorzunehmen bzw. an sich dulden zu lassen.

Geld für sexuelle Handlungen
Seinen Opfern zahlte er dafür Taschengeld von zehn Euro für wechselseitigen Oral-, 50 Euro für Analverkehr. Weitere Sexspiele seien hier aufgrund ihrer Perversion nicht erwähnt. Fakt ist, dass der Pensionist die teilweise sozial und polizeilich bereits auffällig gewordenen Jugendlichen von früher kannte und ihnen WhatsApp-Nachrichten schrieb.

Keine Spur von Reue
Insgesamt handelt es sich um 16 Opfer, mit denen er von Sommer 2021 bis Ende 2022 seine Sex-Spiele trieb und zu denen er sich im Prozess schuldig bekennt. Von Reue oder Einsicht fehlt jedoch jede Spur. Stattdessen jammert er vor Gericht, dass die Jugendlichen ja an ihn herangetreten seien und um Geld gefragt hätten.

In Summe 19 Monate im Knast
Eine Äußerung, die Richterin Silke Sandholzer nach dem Urteilsspruch so kommentiert: „Bei Ihnen war noch ein Verfahren anhängig. Trotzdem haben Sie wieder solche Angebote unterbreitet. Dass Sie jetzt die Jugendlichen in die Mitverantwortung ziehen, ist wirklich allerhand.“ Das rechtskräftige Urteil: Zwölf Monate Knast. Zudem wird die zur Bewährung ausgesetzte bedingte Strafnachsicht über sieben Monate widerrufen. Macht in Summe 19 Monate hinter schwedischen Gardinen.

Chantal Dorn
Chantal Dorn
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