Prozess in Feldkirch

Betrunkener ließ mehrfach Polizei antanzen

Vorarlberg
12.05.2023 09:25

Ein 33-jähriger Unterländer hatte etliche Male den Polizeinotruf gewählt, weil er sich bedroht fühlte. Eine Lüge, wie sich herausstellte. Am Landesgericht Feldkirch musste er sich dafür verantworten.

„Ich bitte vielmals um Verzeihung. Ich schätze die Arbeit der Polizei. Ohne deren Einsatz würde es ja zugehen wie bei Räuber und Gendarm“, so der Angeklagte in der gestrigen Verhandlung am Landesgericht Feldkirch. Dass er am Abend des 8. November gleich siebenmal die Nummer des Polizeinotrufs gewählt hat, erklärt er so: „Ich war erst vor kurzem in meine Wohnung eingezogen. Da wurde ich ständig von irgendwelchen Leuten belästigt. Immer klopfte jemand an die Tür. Das hat mich wahnsinnig gemacht. Dann die eigenen Probleme, meine Arbeitslosigkeit, kein Geld. Also trank ich mehrere Gläser Rum, um meine Gefühle zu betäuben.“

Ein ominöser Störenfried
Weil er an dem Abend einen obdachlosen Störenfried hinter dem Türklopfer vermutet, wählt der Beschuldigte zum ersten Mal den Polizeinotruf: „Der belästigt mich, jeden Tag, jede Woche. Jetzt reicht es mir. Ich mache Selbstmord!“, lässt der die diensthabende Polizistin wissen. Die Streife rückt aus. Doch vom Täter keine Spur.

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Es ist sehr unwahrscheinlich, dass damals die besagte Person vor ihrer Tür gestanden hat. Es sei denn, sie kam durch einen unterirdischen Gang.

Richter Thomas Müller

Wieder ruft der Betrunkene an. Abermals fordert er einen Polizeieinsatz: „Nehmt ihn weg, sonst passiert eine Scheiße. Ich bringe diesen Wichser um!“ Insgesamt siebenmal hält er so die Beamten auf Trab. Von einem Störenfried jedoch keine Spur. Richter Thomas Müller zum Angeklagten: „Es ist sehr unwahrscheinlich, dass damals die besagte Person vor ihrer Tür gestanden hat. Es sei denn, sie kam durch einen unterirdischen Gang.“

Im Prozess gibt der Angeklagte sein Alkoholproblem zu, betont aber, auf einem guten Weg zu sein. Wegen Vortäuschung einer mit Strafe bedrohten Handlung wird der Mann zu einer teilbedingten Geldstrafe über 480 Euro verurteilt.

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