Sexueller Missbrauch

Anwalt: „Trump macht weiter, wie er es immer tut“

Ausland
10.05.2023 17:30

Der Anwalt des ehemaligen US-Präsidenten Donald Trump hat angekündigt, gegen das Urteil wegen sexuellen Missbrauchs in Berufung zu gehen. Trump sei einfach „nicht unterzukriegen“ und mache weiter, „wie er es immer tut.“ Tatsächlich disqualifiziert ihn der Schuldspruch nicht, bei der nächsten Präsidentschaftswahl anzutreten.

Nicht einmal drei Stunden haben die Geschworenen am Dienstag gebraucht, um zu dem Schluss zu kommen, dass Donald Trump eine Frau sexuell missbraucht hat. Die Autorin E. Jean Carroll wirft ihm vor, sie Mitte der 90er-Jahre in der Umkleidekabine eines New Yorker Nobelkaufhauses vergewaltigt zu haben. Strafrechtlich sind die Vorwürfe verjährt, doch zivilrechtlich konnte die heute 79-Jährige gegen den ehemaligen Präsidenten vorgehen. Sie verklagte ihn wegen Körperverletzung und Verleumdung. Trump streitet die Vorwürfe ab und warf Carroll vor, zur Eigenvermarktung Lügengeschichten zu erfinden.

Carroll sprach nach dem Urteil davon, „vor Freude und Glück sowie Frohsinn für die Frauen in diesem Land überwältigt“ zu sein. Es gehe nicht um das Geld, sondern darum, „meinen Namen zurückzubekommen. Und das ist uns gelungen.“ Bei einem Zivilverfahren gilt für die Jury eine niedrigere Schwelle als bei Strafprozessen: Die Geschworenen müssen lediglich überzeugt sein, dass es wahrscheinlicher ist, dass der Angeklagte eine Tat begangen hat, als nicht.

Das Urteil, dass er ihr fünf Millionen Dollar Strafe zahlen soll, ist denkwürdig. Vor Trump war kein ehemaliger US-Präsident strafrechtlich angeklagt worden. Gegen den Politiker wird noch wegen einer Reihe möglicher Verbrechen ermittelt. So laufen Ermittlungen zu seinem Umgang mit geheimen Regierungsunterlagen und zu seinen Versuchen, das Ergebnis der Präsidentschaftswahl 2020 zu manipulieren. Käme es hier zu einer Anklage und womöglich gar einer Verurteilung, könnten größere Schwierigkeiten auf ihn zukommen.

Gegenkandidat: „Nicht abtun“
„Die Republikaner sollten dies nicht abtun und sagen, dass dies nicht von Bedeutung ist“, sagte der Ex-Gouverneur des Bundesstaates Arkansas, Asa Hutchinson. Er bewirbt sich ebenfalls für das Amt des Präsidenten. Der republikanische Senator Kevin Cramer sagte, das Urteil sei nicht „disqualifizierend“, wirke sich aber auf Trumps Wählbarkeit aus. Die abwertende Sicht des US-Politikers auf Frauen ist jedoch spätestens seit 2016 bekannt. Dass sich an dieser Haltung nichts geändert hat, hat er im aktuellen Verfahren bereits geäußert. Teile seiner Wählerinnen und Wähler könnten sich durch jedes rechtliche Vorgehen nur bestärkt fühlen.

Der ehemalige Präsident sprach bereits selbst erneut von einer „Hexenjagd“ gegen ihn, gar einer der „größten aller Zeiten.“ Das Urteil sei eine „Schande.“ Auch die Republikanerinnen und Republikaner stehen trotz aller Vorwürfe noch weitgehend hinter Trump. Gewählt wird im kommenden Jahr.

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