Notoperation für Opfer nach brutaler Stichattacke: Mildes Urteil für Täter überrascht Prozessbeobachter.
Leser der „Krone“ kennen die Vorgeschichte: An einer Bushaltestelle in Mattersburg attackierten drei Jugendliche im vergangenen Juli mehrere Teenager mit Pfefferspray und stachen einen von ihnen nieder.
Überraschendes Geständnis: Diversion
Das Opfer war allerdings kein Unbekannter: Der 16-Jährige erlangte wenig später traurige Berühmtheit, als er gemeinsam mit einem Syrer kurz vor Weihnachten in Schattendorf auf einen Familienvater einprügelte. Nicht nur die drei Jugendlichen, die den 16-Jährigen attackiert hatten, mussten sich vor Gericht verantworten, sondern auch das Opfer. Denn dieses soll die anderen drei Jugendlichen zuvor immer wieder bedroht haben - was er allerdings im ersten Prozess bestritten hatte.
Am Donnerstag der letzte Akt. Das niedergestochene Opfer gestand nach langem Zögern doch, Drohungen gegen die anderen Burgenländer ausgesprochen zu haben. Daher kam der Bursche - er war wegen gefährlicher Drohung angeklagt - mit einer Diversion davon. Er muss den von ihm Bedrohten je 100 Euro zahlen und 60 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten, ist dafür aber nicht vorbestraft.
Ein Freispruch, drei Schuldsprüche
Für die drei wegen schwerer Körperverletzung angeklagten Hauptbeschuldigten im Alter von 14 bis 16 Jahren (zur Tatzeit) setzte es dagegen Urteile: Jener Bursch, der dem Messerstecher die Tatwaffe übergeben hatte, erhielt einen Freispruch. Der Jugendliche, der den Pfefferspray versprüht hatte, kam mit einem Monat auf Bewährung davon. Und der Messerstecher selbst erhielt – sehr zum Erstaunen der Prozessbeobachter– lediglich eine Bewährungsstrafe von 14 Monaten.
Heißt: Für beinahe tödliche Messerstiche muss er keinen Tag hinter Gitter. Er muss außerdem 2000 Euro an das Opfer zahlen. Nicht rechtskräftig.
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