21.02.2023 09:00 |

Vor Prozessbeginn

Andreas (15) überrollt: Polizist will Freispruch

Morgen startet der Prozess in dem aufsehenerregenden Fall um den tragischen Tod von Andreas G. Wie „Krone“-Leser wissen, ist der 15-Jährige im November 2021 von einem Polizei-Bus überrollt und dabei getötet worden. Nun kündigt der Verteidiger des angeklagten Polizisten an: „Wir fordern einen Freispruch“.

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Ein Jahr und drei Monate sind vergangen, nachdem Andreas G. (15) bei einer Verfolgungsjagd auf einem Feldweg in St. Andrä im Lungau von seinem Moped gestürzt und von einem Polizei-Bus tödlich überrollt worden ist. Morgen wird der tragische Fall am Bezirksgericht Tamsweg zum Thema: Bekanntlich muss sich der Lenker des Einsatzfahrzeuges, ein Lungauer Polizist, dem Vorwurf der fahrlässigen Tötung stellen. Vorab verrät Verteidiger Kurt Jelinek: „Strafrechtlich wird sich mein Mandant für nicht schuldig erklären. Wir fordern einen Freispruch. Den tödlichen Unfall bedauert mein Mandant aufrichtig.“

Tatsächlich ist es ein kniffliger Fall: Einerseits ist der 15-Jährige an jenem Abend des 18. November 2021 der Polizei davon gefahren, offenbar weil er zu schnell und ohne Licht unterwegs war. Andererseits hatte die Polizei zwei Streifen im Einsatz, und der Polizeibus-Lenker hat bei der Nachfahrt offensichtlich zu wenig Abstand eingehalten. Um Druck zu machen? Möglich. Denn: Andreas G. stürzte auf dem steinigen Feldweg, als er das Blaulicht-Auto im Rücken hatte. Eine Notbremsung reichte nicht aus, um die letztlich tödlichen Verletzungen zu verhindern. Ein weiterer Umstand wirkte sich laut Gutachter Gerhard Kronreif fatal aus: Demnach hatte sich die Fußraste des Mopeds beim Sturz in der Erde verhakt.

Deshalb waren sich die Juristen der Justiz rechtlich nicht einig: Zuerst stellte die Staatsanwältin das Strafverfahren ein. Danach ordnete das Landesgericht nach einem Antrag von Opfer-Anwalt Stefan Rieder die Fortsetzung der Ermittlungen an. Dies führte zur Anklageerhebung. Doch dann ortete die nun zuständige Bezirksrichterin eine grobe Fahrlässigkeit, was wiederum das Landesgericht nach einer Beschwerde des Verteidigers anders sah. Deshalb wird nach dem monatelangen Hin und Her im kleinen Gericht im Lungau verhandelt.

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