Nach 13 Monaten Hin und Her zwischen Staatsanwaltschaft, Landesgericht und Bezirksgericht hat die Justiz endlich die Zuständigkeit im Fall um Andreas G. (15) geklärt. Dabei stand dies eigentlich schon vor einem Monat fest. Die vielen Verzögerungen sind für beide Seiten eine Belastung.
Das Strafverfahren nach dem Tod von Andreas G. (15) im November 2021 ist kein Ruhmesblatt für die Justiz. Vielmehr ist es, wie Andreas’ Mutter Katharina Gerhardter-Kinner formuliert, „sehr belastend“. Das denkt auch der angeklagte Lungauer Polizist, wie Verteidiger Kurt Jelinek betont: „Es ist eine Belastung für ihn, seine Familie und überhaupt für alle Beteiligten.“ Innerhalb eines Jahres wurde das Verfahren eingestellt und später wieder aufgenommen. Danach folgte die Anklage, darauf ein Unzuständigkeitsurteil und jetzt der Beschluss nach erfolgreicher Beschwerde des Verteidigers. 13 Monate nach dem tragischen Unfall steht erst jetzt fest, dass im Tamsweger Bezirksgericht wegen des Vorwurfs der fahrlässigen Tötung verhandelt werden muss.
Die Entscheidung erreichte das Tamsweger Gericht schon am 30. November. 20 Tage brauchte die zuständige Richterin um das Schriftstück an den Verteidiger und Opfer-Anwalt Stefan Rieder zu schicken. Warum so lange? Laut Landesgericht habe die Richterin eine mögliche Befangenheit rechtlich abgeklärt und verneint. Dabei hatte sie den Akt schon monatelang vor ihrem Unzuständigkeitsurteil auf dem Tisch. Und: Ein Prozess-Termin muss noch gefunden werden.
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