Einem unter anderem wegen Nötigung angeklagtem Schweizer Monteur blüht nun ein Prozess aufgrund einer versuchten Vergewaltigung. Der 38-Jährige selbst bestreitet jeglichen sexuellen Übergriff.
Ist es nur ein Racheakt des vermeintlichen Opfers, wie vom Angeklagten behauptet, oder sind die Aussagen der Frau tatsächlich glaubwürdig? In besagtem Fall geht es um einen 38-jährigen Monteur und seine 31-jährige Ex-Freundin, die derzeit wegen eines Suchtgiftdeliktes im Knast sitzt. Diese hatte den Mann wegen gefährlicher Drohung, Nötigung und Körperverletzung angezeigt.
Richter ortet versuchte Vergewaltigung
Aufgrund der Aussagen der Frau am gestrigen Freitag beim Prozess am Landesgericht Feldkirch zum Vorwurf der Nötigung, ortete Richter Julian Fettner allerdings das Verbrechen einer versuchten Vergewaltigung. Weshalb dem Angeklagten nun ein Schöffenprozess ins Haus steht.
Eine Untermieterin mit Fußfessel
Zum Hintergrund der Geschichte: Der im Vorarlberger Oberland wohnende Schweizer lernt die Frau bei der Arbeit kennen. Als diese ihm offeriert, dass sie am nächsten Tag wegen einer Straftat in den Knast muss, jedoch im Falle einer Wohnadresse die Möglichkeit hätte, mittels elektronischer Fußfessel die Strafe im gelockerten Vollzug zu verbringen, lässt er sie als Untermieterin bei sich wohnen. „Wir haben dann vereinbart, dass sie die Hälfte der Miete und der Betriebskosten übernimmt. Ich war ja auch aufgrund meines Jobs als Monteur die meiste Zeit eh nicht zu Hause“, erzählt der 38-Jährige im Prozess. Außerdem seien sie ein Liebespaar gewesen. Sex habe man also immer einvernehmlich gehabt.
Wir haben dann vereinbart, dass sie die Hälfte der Miete und der Betriebskosten übernimmt. Ich war ja auch aufgrund meines Jobs als Monteur die meiste Zeit eh nicht zuhause.
Der Angeklagte vor Gericht
Ein Streit, der völlig aus dem Ruder läuft
Die Sache eskaliert im Mai des vergangenen Jahres. Weil die Frau sich nicht an die vereinbarten Regeln hält und dem verschuldeten Mann ohnehin das Wasser bis zum Hals steht, kommt es zum handgreiflichen Streit. Woraufhin der Schweizer der Bewährungshelferin schreibt und dieser kurz und bündig mitteilt, dass die Delinquentin nicht länger bei ihm wohnen könne und ausziehen müsse. Die Straffällige kontert ihrerseits mit einer Anzeige, in welcher sie den Monteur der gefährlichen Drohung, der Nötigung und der Körperverletzung bezichtigt.
Monteur bestreitet sexuellen Übergriff
Im Prozess räumt der Mann zwar ein, die Frau im Zorn an den Armen gepackt und zum Verlassen der Wohnung gezwungen zu haben. Eine sexuelle Nötigung oder gar eine versuchte Vergewaltigung bestreitet er allerdings mit aller Vehemenz. Nun liegt es an einem Schöffengericht, über den Fall zu urteilen. Ein Termin für die Verhandlung ist noch nicht festgelegt worden.










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