Tirolerin vor Gericht

Spendensammler die Stiege hinuntergestoßen: Urteil

Tirol
30.11.2022 06:00

Für Angriffe auf Rettungskräfte wurde das Gesetz nach etlichen Vorfällen mit 1. Jänner 2020 verschärft. Nun wurde eine 57-Jährige verurteilt, weil sie einen jungen Rotkreuz-Mitarbeiter in einem Osttiroler Wohnhaus über die Stiege gestoßen und ins Freie gezerrt hatte. Die Frau beruft und wetterte mehrfach über „Lügen“ des Opfers.

Der junge Rotkreuz-Mitarbeiter läutete im August bei Türen, um eine Mitgliedschaft oder Spende von den diesbezüglich angesprochenen Hausparteien zu lukrieren. Dabei kam es offenbar zum Konflikt mit der Angeklagten (57), wobei die Schilderungen diametral sind: Das Opfer gab ab, von der wütenden Frau über die Stiege gestoßen und dann am Kragen gepackt und ins Freie gezerrt worden zu sein.

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Sie behaupten, er habe sich selbst die Stiege hinabgestürzt, das glaube ich Ihnen einfach nicht.

Der Richter

Die Angeklagte hingegen wetterte auch beim nun fortgesetzten Prozess, dass dies eine Lüge sei. Ihre Mutter (91), die als Zeugin per Video aus Osttirol zugeschaltet war, sah den Vorfall im Stiegenhaus nicht. Es stand damit Aussage gegen Aussage.

Sich selbst hinabgestürzt?
„Sie behaupten, er habe sich selbst die Stiege hinabgestürzt, das glaube ich Ihnen einfach nicht“, begründete der Richter das Urteil (Körperverletzung). Und auch die Staatsanwältin hielt die Schilderungen der 57-Jährigen für ein Märchen, wonach sich der Rotkreuz-Sammler seine Verletzungen beim absichtlichen Treppensturz und anschließenden „Purzelbäumen“ vor dem Haus selbst zugefügt haben soll.

Weil die Osttirolerin nur über ein geringes Einkommen verfügt und unbescholten war, blieb es bei einer teilbedingten Geldstrafe von 800 Euro. Dies entspricht einer Haftstrafe von drei Monaten und zehn Tagen. Der Strafrahmen für derartige Delikte liegt neuerdings bei bis zu zwei Jahren.

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