Ein 21-jähriger Vorarlberger lieferte sich in der Wiener Innenstadt eine wilde Verfolgungsjagd mit der Polizei. Er gefährdete dabei unzählige Passanten und verletzte seine Beifahrerin schwer. Wegen fahrlässiger Körperverletzung und vorsätzlicher Allgemeingefährdung saß er nun in Wien vor Gericht.
Eine Panikreaktion soll die wilde Verfolgungsjagd mit der Polizei über die Wiener Ringstraße gewesen sein. Der 21-Jährige hatte weder einen Führerschein, noch war er nüchtern. Die Fahrt endete schließlich mit einem Aufprall auf einen Lichtmasten - seine Beifahrerin wurde dadurch schwer verletzt.
„Ich kann mein Handeln nicht ungeschehen machen. Es tut mir sehr leid“, so der geknickte Vorarlberger vor Richterin Marion Hohenecker im Wiener Landesgericht. Er sei zum Feiern mit Freunden in Wien gewesen. Man habe Alkohol getrunken und auch Drogen konsumiert. Danach sei man von der Wohnung eines Freundes in den Club Volksgarten in der Wiener Innenstadt gefahren. Dort stieg er dann beeinträchtigt ins Auto.
Vorsätzliche Allgemeingefährdung angeklagt
Während er mit 160 km/h der Polizei davonraste, überfuhr er mehrere rote Ampeln, passierte mehrere Schutzwege - mit Fußgängern. Neben der fahrlässigen Körperverletzung der Beifahrerin ist er deswegen auch wegen vorsätzliche Allgemeingefährdung angeklagt.
In dieser Situation war seine Reaktion nicht die richtige. Das war eine Panikreaktion.
Verteidiger Florian Kreiner zu der Raserei.
Auslöser der Raserei: „Ich führe das auf die Drogen zurück.“ Eine Freundin habe zu viel getrunken, er habe sie nach Hause bringen wollen. Nüchtern hätte er sich ohne Schein niemals hinters Lenkrad gesetzt. Und als er Blaulicht im Rückspiegel sah, „da bin ich leider in Panik geraten und hab die falsche Entscheidung getroffen.“ Gegen den Drogenkonsum wolle er eine stationäre Therapie machen, so sein Verteidiger Florian Kreiner. Der Schöffensenat entschied: Zwei Jahre teilbedingt - davon acht Monate Haft.
Zwei Raser in einer Nacht
In derselben Nacht von 3. auf 4. September 2022 ereignete sich ein zweiter Raserunfall - dabei kam eine 48-jährige Frau ums Leben. Der Prozess ist noch ausständig.
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.