Schmid-Ermittlungen

VfGH will wissen, was im geschwärzten Akt steht

Politik
11.11.2022 11:10

Im Streit um die geschwärzten Passagen im Akt zur Befragung von Ex-ÖBAG-Chef Thomas Schmid ist nun der Verfassungsgerichtshof (VfGH) am Zug. Dies sorgt jedoch für Aufruhr in der Justiz, denn das Höchstgericht will Einblick in die bisher nicht einsehbaren Passagen haben. Indessen ist eine weitere Frage in der Causa geklärt - nämlich, ob auch Kurz-Anwalt Werner Suppan, Ersatzmitglied im VfGH, für die Beratungen in Betracht gezogen wird.

Um die laufenden Ermittlungen im Korruptionsverfahren nicht zu gefährden, hat die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) mehr als sieben Seiten der Aussagen von Thomas Schmid geschwärzt - im Akt sind damit nur schwarze Balken sichtbar.

Die Staatsanwaltschaft war in weiterer Folge auch penibel darauf bedacht, dass entsprechende Inhalte dieses Teils der Befragungen auch nicht im ÖVP-Untersuchungsausschuss diskutiert werden, die ÖVP wollte sich an eine solche Vorgabe jedoch nicht halten.

Justiz in Aufruhr
Zwar verweigerte Schmid letztlich trotz Erscheinens im Ausschuss jegliche Aussage, um die Ermittlungen der WKStA aber besser zu schützen, schaltete Justizministerin Alma Zadic (Grüne) schon zuvor den VfGH ein. Dieser sollte klären, zu welchen Themengebieten Fragen an Schmid möglich sein sollen - oder eben auch nicht.

Um jedoch entscheiden zu können, will auch das Höchstgericht wissen, worum es in dem Verschlussakt geht, berichtete das Ö1-„Morgenjournal“ am Freitag. „Wenn dieses Verschlussmaterial an einen größeren Personenkreis hinausgeht, wird es immer schwerer kontrollierbar, was mit diesem Material geschieht“, äußerte etwa der Strafrechtsexperte Alois Birklbauer seine Bedenken gegenüber Ö1.

Kurz-Anwalt ohne Akteneinsicht
Im Allgemeinen brauche der VfGH zwar keinen Einblick, um eine Entscheidung treffen zu können, man könne aber auch nicht ausschließen, dass der Gerichtshof entsprechende Informationen einfordert, „bevor er seine Entscheidung trifft“, bekräftigt der Verfassungsrechtsexperte Bernd-Christian Funk.

Eines steht jedoch in der Debatte schon fest: Der Anwalt von Ex-Kanzler Sebastian Kurz (und anderen ÖVP-Politikern), Werner Suppan, soll keinerlei Akteneinsicht erhalten. Suppan ist zwar Ersatzmitglied des VfGH, er habe sich jedoch bereits für befangen erklärt, wie das Höchstgericht am Mittwoch mitteilte: „Es ist daher ausgeschlossen, dass RA Mag. Suppan zu Beratungen über solche Anträge einberufen wird.“

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