Gesetz präsentiert

Aus für Gasthermen in Neubauten ab 2023

Politik
02.11.2022 12:21

Österreich hat das selbst erklärte Ziel für die strategischen Gasreserven im Umfang von 20 Terawattstunden erreicht, was einem Fünftel des Jahresverbrauchs entspricht. Das haben Energieministerin Leonore Gewessler (Grüne) und Arbeitsminister Martin Kocher (ÖVP) nach der Ministerratssitzung am Mittwoch verkündet. Zudem wurden die Eckpunkte des Erneuerbaren-Wärme-Gesetzes vorgestellt. Bereits nächstes Jahr folgt das endgültige Aus für Gasthermen in Neubauten.

Der zeitliche Fahrplan sieht einen kompletten Austausch aller Gasheizungen durch klimafreundliche Alternativen bis zum Jahr 2040 vor. Bei Öl soll es bereits 2035 so weit sein. Gerade in diesen Zeiten sei es verantwortungslos, neue Gas- oder Ölheizungen zu installieren, erklärte Gewessler mit Blick auch auf den Ukraine-Krieg und die Bestrebungen, von russischer Energie unabhängig zu werden. Die Maßnahmen werden von „umfassende Förderungen“ begleitet. Rund zwei Milliarden Euro sind laut Gewessler dafür vorgesehen. Bereits jetzt liegt laut der Grünen-Ministerin eine Rekordzahl an Förderanträgen vor. Für das Ersetzen von Gasheizungen winken übrigens 9500 Euro an Förderung, beim Tausch von Ölheizungen 7500 Euro.

Für den mehrgeschoßigen Wohnbau gibt es spezielle Förderschienen. Für Menschen mit geringem Einkommen werden durch die Förderung „Sauber Heizen für alle“ bis zu 100 Prozent der neuen Heizung gefördert. Gewessler bezeichnete das Gesetz als wichtigen Schritt, um die „schmerzhafte Abhängigkeit von russischem Gas“ zu beenden. Ein Viertel des Gases werde von den Haushalten verbraucht, dieses wolle man mit dem Ausstieg aus fossilen Energien einsparen. „Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine hat uns brutal vor Augen geführt, wie angreifbar unsere Energieversorgung ist. Die Antwort darauf kann nur lauten: Raus aus russischem Gas. Mit dem Erneuerbaren-Wärme-Gesetz machen wir einen weiteren großen Schritt auf diesem Weg“, so Gewessler.

Zusätzliche Abfederungsmaßnahmen für Unternehmen
Zusätzliche Abfederungsmaßnahmen wird es für energieintensive Unternehmen geben. Mit dem Stromkostenausgleichsgesetz soll laut dem Wirtschaftsminister neben der Unterstützung von wichtigen Unternehmen in dieser Krise auch die Wettbewerbsfähigkeit Österreichs erhalten bleiben. Das Gesetz umfasst eine Förderung, durch die Unternehmen, die besonders hohe Zertifikatspreise zu zahlen haben, um bis zu 75 Prozent der indirekten CO2-Kosten des Jahres 2022 entlastet werden sollen. Um eine Förderung ansuchen können Unternehmen, die Produkte wie zum Beispiel Lederbekleidung, Holz, Papier, Stahl oder Chemikalien herstellen. Die Frist für ein Ansuchen startet am 1. Jänner und endet am 30. Juni 2023.

Mithilfe des Energiekostenzuschusses, für den die Antragsfrist von 7. bis 21. November laufen wird, sollen zudem 30 Prozent der Mehrkosten für Strom, Erdgas und Treibstoffe abgedeckt werden. Die Förderung ist in einem Stufenprogramm geregelt - ab der Stufe 2 können nur mehr Strom und Erdgas gefördert werden. Insgesamt stehen für den Energiekostenzuschuss 1,3 Milliarden Euro zur Verfügung. Abgewickelt wird der Zuschuss im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft von der aws, der Förderbank des Bundes. Je nach Förderstufe werden Unternehmen mit 2000 Euro bis zu 50 Millionen Euro unterstützt. Ausgenommen sind unter anderem Unternehmen, die zur staatlichen Einheit zählen, außer sie stehen im Wettbewerb mit anderen Unternehmen, sowie energieproduzierende und mineralölverarbeitende Unternehmen.

Neben der Energiekrise und der Rekordinflation ging Kocher auch auf die Arbeitsmarktsituation ein. Hier gebe es sowohl positive als auch negative Signale. Im Vergleich zur nach wie vor relativ niedrigen Arbeitslosigkeit heuer werde im kommenden Jahr die Beschäftigungslosigkeit nur geringfügig in die Höhe schnellen, erklärte der ÖVP-Minister.

Beschluss im Parlament wird noch ein Kampf
Mit dem Beschluss im Ministerrat wird die Regierungsvorlage nun an das Parlament übermittelt. Für den Beschluss des Erneuerbaren-Wärme-Gesetzes ist eine Zweidrittelmehrheit erforderlich. Dazu werden die Regierungsparteien nun Gespräche mit den Oppositionsparteien führen. Das Erneuerbaren-Wärme-Gesetz bildet auch die Beschlüsse der Bundesländer zur Wärmestrategie ab. Die zentralen Eckpunkte wurden von Bundesregierung und Bundesländern gemeinsam erarbeitet und gemeinsam beschlossen.

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