Wir hatten in unserer Wohnanlage vor vielen Jahren auch eine - wie man heute sagen würde - Gang, also Bande, die sich in ihrer Freizeit gerne Tiefgaragen und darin geparkten Autos widmete. Nicht aber, um diese auf Vordermann zu bringen, sondern um sie vorsätzlich zu beschädigen. Diese Jungvandalen zogen nächtens durch die Straßen, um ihrer „Freizeitbeschäftigung“ nachzugehen. Wir hatten damals das Glück, dass die Ganoven beim Aufbrechen der entscheidenden Tür hinein zur Tiefgarage scheiterten. Spuren sind dort aber heute noch zu sehen.
In die Garage des Nebenhauses gelangten die damals 13-jährigen Burschen, um „ihr Ding“ zu drehen, sprich Autos zu beschädigen. Ich sehe noch heute die geschockte Nachbarin und die ihr ins Gesicht geschriebene Ratlosigkeit, nachdem sie mit der Polizei gesprochen hatte und zu hören bekam, dass die Täter zwar „amtsbekannt“ seien, man jedoch über „keinerlei Handhabe“ verfüge, wie das im Amtsdeutsch so schön heißt. Als Geschädigter denkt man da zunächst an einen Scherz.
Aber spätestens wenn klar ist, dass man auf den Kosten derartiger Vandalenakte sitzen bleibt, ist Schluss mit lustig. Es ist höchst an der Zeit, dass Gesetze angepasst werden, so wie sich die Gewaltbereitschaft 13-Jähriger verändert hat. Diese sind vielfach keine lieben Kinder mehr, sondern junge Gauner, die genau wissen, dass sie bis zum 14. Lebensjahr vogelfrei sind, ihnen geltende Gesetze, Polizei und Geschädigte nichts anhaben können. Das gehört raschest geändert.
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