Komplizen angezündet

Es bleibt bei lebenslang für Brandmord in Linz

Oberösterreich
15.09.2022 11:01

Es bleibt bei lebenslanger Haft für zwei Letten, die 2020 einen 50-jährigen Landsmann in einem Linzer Hotelzimmer niedergeschlagen, mit Alkohol übergossen und angezündet haben. Das Oberlandesgericht Linz folgte den Strafberufungen der Männer am Donnerstag nicht und bestätigte damit das Urteil des Erstgerichts.

Die beiden waren im September 2020 mit dem späteren Opfer und zwei weiteren Männern nach Linz gekommen, mutmaßlich um Geld zu waschen. Alle hatten bereits kriminelle Karrieren hinter sich, einer der Verurteilten und das Opfer sind sogar schon wegen Mordes gesessen.

Streit und reichlich Alkohol
In einem Hotelzimmer kam es dann nach dem Genuss von reichlich Alkohol zu einem Streit. Bei der folgenden Rauferei wurde der 50-Jährige schwer verletzt, danach verließen die anderen zunächst den Raum. Die beiden Beschuldigten kamen aber später zurück, übergossen den Bewusstlosen mit Rum und zündeten ihn an. Ihr Komplize erlitt schwere Verbrennungen und starb wenig später im Spital.

Für Milde kein Spielraum
Die beiden Letten wurden im November des Vorjahres wegen schwerer Körperverletzung, Mordes durch das Legen von Feuer und Brandstiftung schuldig gesprochen. Wegen der zum Teil einschlägigen Vorstrafen und weiterer erschwerender Umstände war bei der Strafbemessung für Milde wenig Spielraum. Vor allem das Ausnützen der Hilflosigkeit des Opfers und die heimtückische sowie grausame Tatbegehung wertete das Erstgericht als erschwerend.

Ein weiterer Komplize, der bei der Rauferei dabei war, hatte im November rechtskräftig zwei Jahre wegen schwerer Körperverletzung aus gefasst. Sein Urteil stand am Donnerstag nicht mehr am Verhandlungsplan. Es ist längst rechtskräftig.

Hohe Sicherheitsvorkehrungen
Die Schuldsprüche gegen die beiden Haupttäter wurden vom Obersten Gerichtshof bereits bestätigt. Das Oberlandesgericht Linz hatte in einer Verhandlung mit hohen Sicherheitsvorkehrungen nur mehr über die Frage des Strafmaßes zu befinden. Der Richtersenat sah die Strafbemessungsgründe ähnlich wie das Erstgericht, ortete eine „hohe kriminelle Energie“ und erachtete eine lebenslange Haftstrafe für tat- und schuld angemessen. 

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