Der Streit um eine frivole Frührentnerin endete für einen 54-jährigen Tiroler und dessen 33-jährigen Sohn mit einem Prozess am Landesgericht Feldkirch.
„Die Anklage läse sich leicht und schlüssig, sofern der Sachverhalt geklärt wäre", so Verteidiger Philipp Längle zu Beginn der Verhandlung.
Zuerst zu den nüchternen Fakten: Eine 46-jährige Oberländerin lernt auf dem heurigen Frühlingsfest in Bludenz einen 54-jährigen Lkw-Fahrer und dessen 33-jährigen Sohn kennen. Die Frau nimmt die beiden Männer schließlich mit in ihre Wohnung, wo auch ihr Lebensgefährte zugegen ist. Es kommt zu einem Eifersuchtsstreit, der mit einem Polizeieinsatz und zwei Verletzten endet.
In der Verhandlung stellt sich die Causa dann aber doch etwas komplexer dar. Wie so oft liegt die Krux im Detail. Unstrittig ist, dass die Frühpensionistin und ihre beiden Bekanntschaften schon ordentlich auf dem Frühlingsfest getankt hatten. Nach der Sperrstunde beschloss man, den feuchtfröhlichen Abend in der Wohnung der Frau fortzusetzen.
Das „abgewichste Luder“ dementiert
Sehr zum Missfallen des Lebensgefährten, der den von seiner Partnerin initiierten Überraschungsbesuch später mit einem Treppensturz und dem Teilverlust seines Gebisses bezahlen sollte. „Ich habe nicht gewusst, dass ihr Haberer zu Hause ist. Sie sagte, sie sei die Untermieterin“, schildert der 54-jährige Erstangeklagte zunächst die Situation. Man sei aber dann doch gemeinsam am Tisch gesessen und hätte fleißig weitergetrunken.
Sie sagte, sie hätte seit zehn Jahren keinen gescheiten Sex mehr gehabt und wolle jetzt Nägel mit Köpfen machen. Daraufhin sind wir ins Nebenzimmer gegangen.
Der angeklagte Tiroler
Irgendwann seien er und die Liebesbedürftige dann ins Nebenzimmer verschwunden. „Sie sagte, sie hätte seit zehn Jahren keinen gescheiten Sex mehr gehabt und wolle jetzt Nägel mit Köpfen machen“, schildert der Lkw-Fahrer seine Sicht der Dinge. Was die Frührentnerin allerdings aufs Schärfste dementiert: „Ich bin zwar ein abgewichstes Luder. Aber es stimmt nicht, dass ich sexuelle Handlungen im Sinn gehabt habe.“
Vater und Sohn werden schuldig gesprochen
Fakt ist: Nachdem der 66-jährige Lebensgefährte von der „Fummelei“ Wind bekommt, entfacht zwischen ihm und dem Lkw-Fahrer ein handfester Streit. Dabei fliegen nicht nur die Fetzen, sondern auch die künstlichen Zähne des Pensionisten. Als schließlich die Polizei den Tiroler festnehmen will, widersetzt sich dieser der Verhaftung mit Händen und Füßen, tatkräftig unterstützt wird er dabei von seinem 33-jährigen Sohn.
Wegen versuchter schwerer Körperverletzung und Widerstandes gegen die Staatsgewalt spricht Richter Martin Mitteregger die zwei Tiroler schuldig. Der Lkw-Fahrer kommt mit einer Bewährungsstrafe von vier Monaten und 3000 Euro Geldstrafe davon. Sein Sohn fasst ebenfalls vier Monate bedingte Haft sowie 1200 Euro Geldstrafe aus. Dem Pensionisten spricht er 1500 Euro Schmerzensgeld zu.









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