Nicht nur, dass sein 1300 Euro teurer Kühlschrank relativ schnell Dienst versagte, enttäuschte die Reaktion des Herstellers einen Leser aus Wien gehörig.
Am 22. Juli, wenige Tage nach Ende der gesetzlichen Gewährleistung von zwei Jahren, entdeckte Franz K., dass sein Kühlschrank nicht mehr kühlt. Bei der Hersteller-Hotline habe man ihm geraten, das Gerät vier Stunden vom Strom zu nehmen, danach sollte es wieder funktionieren. Diesem Rat ist Herr K. gefolgt, genützt hat es nichts. Laut einer Fehlermeldung war der Kompressor defekt. Der neuerlich kontaktierte Kundendienst organisierte einen Techniker, der eine Woche später kam und den Fehler bestätigte. Dann meldete sich der Hersteller.
Hohe Reparaturkosten standen im Raum
Auf den Kompressor gebe es eine 10-Jahres-Garantie, dieser werde kostenlos zur Verfügung gestellt. Den Einbau müsse der Kunde aber selbst zahlen. „Laut Aussage des Technikers kostet das mindestens 500 Euro“, erklärte der Wiener. Er habe daraufhin mitgeteilt, dass er auf Kulanz hoffe, da das Gerät ja nur wenige Tage nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung den Geist aufgegeben habe. „Mir wurde bestätigt, dass nur die Materialkosten getragen werden. Es sei halt Pech gewesen, dass der Defekt nach der Gewährleistungsfrist eingetreten sei“, so Herr K. weiter, der sich mit der Beschwerde nicht nur an Hersteller Samsung, sondern auch an die Ombudsfrau wandte.
Was Hersteller zu dem Fall sagte
Samsung verwies uns gegenüber auf die zum Zeitpunkt der Kontaktaufnahme abgelaufene Gewährleistungsfrist und die 10-jährige Garantie, die für das Ersatzteil, nicht aber die Einbaukosten gelte. Man bedaure sehr, dass es zu Verzögerungen gekommen sei. Zwischenzeitlich habe man aus Kulanz die Gesamtreparatur angeboten. Diese sei abgelehnt worden bzw. habe der Kunde bereits ein Neugerät angeschafft. Um die Unannehmlichkeiten zum Teil wieder gut zu machen, habe man einen 15-Prozent-Gutschein für den Onlineshop angeboten.
Kunde letztlich nicht zufrieden
Herr K. entgegnet dem, dass er dreimal um Kulanz ersucht habe und diese dreimal abgelehnt worden sei. Die Reparatur sei ein zu großes Kostenrisiko gewesen. Den Reparaturtermin hatte er nicht abgelehnt, vielmehr hatte er schon einen neuen Kühlschrank gekauft. Und der Gutschein? „Ich finde es der Firma nicht würdig, meinen Schaden mit einem 15-Prozent-Gutschein abzugelten.“
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