Bedingte Haftstrafe

Vater vor Gericht: Baby geschüttelt und gewürgt!

Gericht
23.08.2022 15:39
Porträt von Chantal Dorn
Von Chantal Dorn

So oft wird gewarnt, so oft nützt es nichts: In Vorarlberg saß ein „entnervter“ Jungpapa vor Gericht, der erst die Rettung rief, als sein Bub bewusstlos war. Das Urteil fiel milde aus ...

Dass ein Baby nicht aufhört zu weinen, wenn man es schüttelt, sollte sich herumgesprochen haben. Dass es beim Schütteln schwere Schäden davontragen kann, ebenfalls. Und doch saß einmal mehr ein „entnervter“ Vater vor Gericht, weil genau das passierte - dieses Mal in Feldkirch (Vorarlberg). Er hatte seinen drei Monate alten Buben aber nicht nur heftig geschüttelt, sondern auch am Hals gepackt - und sogar mit einer Halskette gewürgt, so die Anklage.

Schweres Schütteltrauma
Blieb die erste Tat noch unbemerkt, war der zweite Vorfall im November des Vorjahres so schwer, dass das vier Monate alte Baby bewusstlos war. Der Vater setzte einen Notruf ab, die Ärzte wurden stutzig - und konstatierten ein Schütteltrauma samt Hirneinblutungen, eine Oberhautablederung, Unterblutungen der Netzhäute und ein Hygrom - eine mit Flüssigkeit gefüllte Zyste. Erst da gestand der 28-jährige Barkeeper die Untaten!

„Ich geriet in Panik“
Wollte er - verteidigt von Stefan Harg - anfangs nicht reden, sagte er dann doch: „Es war so ein exzessives Babyschreien. Ich geriet in Panik und wusste nicht mehr, was ich tun soll.“ Noch einmal: Ein Baby niemals schütteln!

Ärztin redet von Spätfolgen
In die Parade fährt Richterin Silke Sandholzer einer Sozialarbeiterin, die die Familie betreut und behauptet, es würden keine Spätfolgen bleiben: „Sind Sie Medizinerin?“ Ist sie nicht, und die Ärzte berichten von motorischen Schwächen und „Sitzschwierigkeiten“ beim nunmehr Einjährigen, der vorerst von der Oma betreut wird. Die Mama war arbeiten, als es geschah.

Das milde Urteil: Sechs Monate bedingt, 5000 Euro für das Kind. Die Krankenkasse will 41.212 Euro Behandlungskosten.

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