Neuer Prozess mit „altem“ Urteil: Nachdem der OGH sein Urteil - 15 Jahre Haft - teilweise aufgehoben hatte, stand ein Afghane am Dienstag in Wels wieder vor Gericht. Am Urteil änderte sich durch den neuerlichen Geschworenenprozess nichts: 15 Jahre Haft, nicht rechtskräftig.
Das Facebook-Profil des heute 32-Jährigen soll für die Ermittler ein Fundus für extremistische Inhalte gewesen sein. Der Afghane war vor inzwischen neun Jahren nach Österreich gekommen und hatte sich erst hier von den fanatisch-religiösen Ideen radikaler Mullahs indoktrinieren lassen. Von 2017 bis 2020 soll er in seinen Social-Media-Kanälen die Taliban glorifiziert, Selbstmord- und Sprengstoffanschläge gutgeheißen und Stimmung gegen Ungläubige gemacht haben. Und er soll auf Facebook zur Ermordung einer US-Ärztin aufgerufen haben, weil diese den Koran verbrannt hatte.
Dass er sich im ersten Prozess, der unter Sicherheitsvorkehrungen stattfand, davon distanziert und sich entschuldigt hatte, nützte ihm wenig. Ausschlaggeben für die Strafe war die versuchte Anstiftung zum Mord, die vom OGH bereits bestätigt worden war. Das Geschworenengericht verurteilte ihn wieder zu 15 Jahren Haft. Sein Verteidiger meldete sofort Strafberufung an, das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.
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