Wegen Anrainer-Kritik

Gericht urteilt nicht: Lokal muss pausieren

Burger King und St. Pölten – das passt irgendwie nicht so richtig. Nach zwei gescheiterten Versuchen in der Vergangenheit ist nun auch das dritte Lokal in der Landeshauptstadt geschlossen. Allerdings nur vorübergehend und aus einem kuriosen Grund: Eine Anrainer-Beschwerde sorgt dafür, dass die Griller kalt bleiben.
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Um Lärm, Geruch und Verkehr sorgte sich ein Nachbar der Filiale an der Mariazeller Straße bereits vor dem Bau im Jahr 2019. Er erhob Beschwerde gegen die erstinstanzliche Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb des Fast-Food-Lokals. Diese landete beim Landesverwaltungsgericht. Und dort liegt sie noch immer.

Die kuriose Folge: Die dreijährige Frist für den Betrieb ohne rechtskräftige Bewilligung ist nun abgelaufen. Am Freitag musste die Schließung durch den Magistrat als erste Instanz ausgesprochen werden.

„Unfassbare Untätigkeit“
Betreiber TQSR ist außer sich. „Wir bedauern zutiefst, dass wir wegen der unfassbaren Untätigkeit des Landesverwaltungsgerichts vorübergehend schließen müssen. Eine Entscheidung hätte es nach spätestens sechs Monaten geben müssen“, heißt es. Schadenersatzforderungen werden geprüft.

Laut Landesverwaltungsgericht wurde nach einer mündlichen Verhandlung vor rund einem Jahr ein Gutachten nachgefordert, das derzeit noch beim Amtssachverständigen liegt.

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