Wirbel im Vorfeld einer Gesetzesnovelle im Straßenverkehr: Die Expertenmeinungen gehen weit auseinander - ein neuer Konflikt mit Autofahrern droht ...
Das nächste Kapitel im ewigen Streit zwischen Autofahrern und Pedalrittern steht wohl vor der Tür - Hintergrund: aktuell laufende Diskussionen über die Novellierung der Straßenverkehrsordnung von Vorarlberg bis Burgenland.
Radeln gegen die Einbahn automatisch erlaubt
Ein Eckpfeiler ist dabei, dass Radfahren gegen die Einbahn künftig automatisch erlaubt sein soll. Die Straße muss dafür lediglich mindestens 3,5 Meter breit sein, und es darf maximal 30 km/h gefahren werden. ÖAMTC-Verkehrsjurist Matthias Wolf warnt eindringlich: „Über Nacht entstünden gänzlich neue Vorrang- und Gegenverkehrssituationen, Tausende Verkehrszeichen würden ungültig werden und auch zahlreiche Parkplätze gestrichen.“
„Selbstgefährdung für Radfahrer“
Auch die Gefahr von Frontalunfällen sei dadurch deutlich erhöht. Quasi-Verkehrsstillstand würde eintreten, wenn für das Passieren von Radfahrern Mindestabstände innerorts von eineinhalb Metern seitlich bzw. über Land von zwei Metern erforderlich wären - das würde de facto ein „Überholverbot“ bedeuten. Ebenso sollen Pedalritter künftig nebeneinander fahren können - außer auf Vorrang- und Schienenstraßen. Des Weiteren sollen Hobbysportler bei Rot in eine Kreuzung radeln dürfen. Wolf: „eine Selbstgefährdung für Radfahrer“.
Gegen die Einbahn zu fahren mit dem Fahrrad ist bei den dann gegebenen Voraussetzungen oft sicherer, da ein direkter Blickkontakt mit dem Autolenker möglich ist.
Klaus Robatsch, Leiter Verkehrssicherheitsforschung
Klaus Robatsch, Leiter der Verkehrssicherheitsforschung im Kuratorium für Verkehrssicherheit (KfV), hat eine andere Sicht auf die Dinge: „Das Radfahren gegen die Einbahn ist sicher, da ein Sichtkontakt zwischen Radfahrer und Autolenker besteht.“ Auch die erweiterten Abstandsregeln beim Überholen von Radfahrern machen für Robatsch Sinn: „Wir begrüßen das. Es ist auch in Deutschland eingeführt worden und hat zur Folge, dass nur dort überholt wird, wo es auch wirklich sicher ist.“
Einfahrt bei Rotlicht - mit Einschränkungen
Ebenso ist das Einfahren bei einer roten Ampel für den Sicherheitsexperten einen Versuch wert: „Aber nur dort, wo keine Fußgänger queren und andere Einsatzkriterien wie etwa Fernsicht gegeben sind.“
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