Corona und Familien:

Impfung „kein Grund, den Kontakt zu unterbinden“

Coronavirus
02.02.2022 13:49

Das Thema Corona sorgt leider auch in vielen Familien für Streitigkeiten. Insbesondere, wenn es um die medizinische Versorgung der Kinder oder um das Impfen geht, kann es sehr heikel werden, wenn zwei Elternteile unterschiedliche Zugänge zur Pandemie haben. Wer in welchen Situationen was darf und welche Bestimmungen das Gesetz vorsieht, das weiß Familienanwältin Carmen Thornton - sie war im krone.tv-Studio zu Besuch und hat im Gespräch mit Damita Pressl aufgeklärt.

„Rund um Corona ist das Kontaktrecht Thema Nummer eins: Wie viel Zeit verbringt das Kind bei der Mama oder beim Papa? Das nächste ist Unterhalt: Wenn jemand aufgrund von Kurzarbeit oder Arbeitslosigkeit weniger Einkommen hat, kann man dann den Unterhalt herabsetzen und wenn ja, um wie viel? Das dritte Thema sind Impfungen und medizinische Behandlungen: Soll man ein Kind impfen lassen oder ihm Medikamente geben? Darüber gibt es viel Streit“, weiß Thornton aus der Praxis.

Impfung: „Eltern sollten einvernehmlich vorgehen“
Am schwierigsten sind Konflikte rund um die Impfung. „Das Problem ist, dass das ein sehr emotionales Thema ist und man nur schwer eine Kompromisslösung finden kann. Ich kann nur impfen oder nicht impfen, die halbe Impfung funktioniert nicht.“ Daher rät Thornton im Vorfeld zu möglichst offener Kommunikation und einer gemeinsamen medizinischen Beratung. „Für das Kind ist es wahnsinnig schwierig, wenn es in einen Loyalitätskonflikt gerät“. Bei gemeinsamer Obsorge darf ein Elternteil theoretisch auch einfach kurzen Prozess machen: „Wenn ich die Obsorge nicht habe, kann ich das Kind nicht gegen den Willen des anderen Elternteils impfen lassen. Wenn beide die Obsorge haben, hat grundsätzlich jeder der Elternteile das Recht, in medizinische Behandlungen einzuwilligen. Das heißt, ich könnte theoretisch das Kind einfach schnappen und impfen lassen. Die Eltern sollten aber einvernehmlich vorgehen. Sonst muss streng genommen das Gericht angerufen werden.“ In Österreich entscheiden die Gerichte in solchen Fällen sehr einzelfallbezogen, so Thornton, und die Rechtsprechung hänge von Alter und Gesundheitszustand des Kindes ab. Deutschland sei da weniger kompromissbereit: dort sei völlig klar, dass das Gericht für eine Impfung entscheidet.

Kontaktrecht und Unterhaltszahlungen
Auch beim Kontaktrecht können sich Konflikte ergeben, wenn die Infektionslage etwa heikel ist, ein Lockdown herrscht oder ein Elternteil vorsichtiger ist, als der andere: „Nur, weil jemand nicht geimpft ist, ist das kein Grund, den Kontakt zu unterbinden“, stellt Thornton klar, rät aber dazu, Alternativlösungen in Betracht zu ziehen. Wenn jemand etwa keine Maske trägt oder sich nicht testen lassen will, oder das Kind immunsupprimiert ist, dann sind etwa Spaziergänge, ein Ausflug im Freien oder ein langes Telefonat Möglichkeiten. „Ein völliger Kontaktabbruch ist sicher nicht im Interesse des Kindes.“

Relativ klar verhält sich die Rechtslage, was Unterhaltszahlungen betrifft: „Wenn ich weniger verdiene, dann muss ich auch entsprechend weniger Unterhalt zahlen. Wenn der Unterhalt bereits gerichtlich festgesetzt wurde, muss ich einen Herabsetzungsantrag stellen; wenn man sich das aber ganz gut persönlich ausmachen kann, berechnet man den Unterhalt einfach von dem verkürzten Gehalt. Bei Selbständigen muss man sich den Durchrechnungszeitraum ansehen.“

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