Berufsverbot droht

Corona: Verfahren gegen 20 steirische Ärzte

Steiermark
20.01.2022 07:00

Abraten von Schutzimpfungen, Nichteinhaltung von Corona-Maßnahmen oder ungerechtfertigte Maskenbefreiungen: 20 steirische Ärzte stehen im Visier ihrer Standesvertretung. Im schlimmsten Fall droht den Medizinern sogar Berufsverbot!

Der Stein des Anstoßes in der Causa rund um den neunjährigen Jason, der einen Test vor der Volksschule Voitsberg schrieb, war ein Maskenbefreiungsattest: Die Bescheinigung wurde von der Bildungsdirektion nicht anerkannt, weil sie von einem impfkritischen Arzt ausgestellt worden war. Die Ärztekammer hatte den Mediziner 2019 angezeigt, ein Verfahren mündete in einem sechsmonatigen Berufsverbot. Dieses bekämpfte der Grazer erfolgreich und praktiziert seither wieder.

Alle Vorwürfe im Zusammenhang mit Corona
Er ist jedoch nicht der einzige Mediziner, der im Visier der Standesvertretung ist - insgesamt laufen derzeit Disziplinarverfahren gegen 20 steirische Ärzte. Sie müssen sich vor einer Disziplinarkommission verantworten, die aus Juristen mit ärztlichen Beisitzern besteht. Die Vorwürfe stehen allesamt im Zusammenhang mit Covid-19: So geht es um ungerechtfertigte Masken-Befreiungen oder die Nichteinhaltung von Corona-Maßnahmen. „Auch das Ausreden von Schutzimpfungen ist ein Thema“, heißt es von der Ärztekammer.

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Höchstgerichte heben die Berufsuntersagung oftmals auf, was die Öffentlichkeit jedoch in den seltensten Fällen versteht.

Herwig Lindner, Präsident der Ärztekammer Steiermark

Ärzte, denen disziplinarrechtlich ein Fehlverhalten vorgeworfen wird, können gegen die Entscheidungen des Disziplinarrates im Gerichtsweg - bis zum Verwaltungsgerichtshof hinauf - berufen. „Höchstgerichte heben immer wieder Urteile des Disziplinarrates aus formalen Gründen auf, was zur Aufhebung von Strafen oder gar zur Wiedereintragung in die Ärzteliste führen kann. Von der Öffentlichkeit wird das oft fälschlicherweise der Ärztekammer zugeschrieben“, sagt Herwig Lindner, Präsident der Ärztekammer Steiermark.

Welche Disziplinarstrafen drohen den Medizinern? Ein schriftlicher Verweis, eine Geldstrafe bis zu 36.340 Euro, ein befristetes Berufsverbot oder im schlimmsten Fall die Streichung aus der Ärzteliste!

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