Selbstleuchtende OLED-Bildschirme bieten tollen Kontrast und leuchtende Farben, haben aber den Ruf, Inhalte könnten sich mit der Zeit ins Display einbrennen. Ein Tüftler auf YouTube machte mit der neuen Nintendo Switch mit OLED-Bildschirm die Probe aufs Exempel und bespielte sie 1800 Stunden lang mit ein- und demselben Bild. Eingebrannt hat sich nichts.
Die sogenannte Burn-in-Problematik kann bei OLED-Bildschirmen auftreten, wenn statische Bilder sehr lang darauf angezeigt werden. Riskant kann es beispielsweise sein, OLED-Bildschirme als PC-Monitor zu verwenden, aber auch Senderlogos im Fernsehen oder Interface-Elemente bei Videospielen gelten als Einbrenn-Risiko.
YouTube-Tüftler machte Härtetest
Der YouTube-Tüftler Bob Wulff wollte es am Beispiel der neuen Nintendo Switch mit OLED-Display genauer wissen und hat die Nintendo-Konsole seit ihrer Veröffentlichung im Oktober dauerhaft mit ein- und demselben Bild bespielt - einem Screenshot aus „The Legend of Zelda: Breath of the Wild“.
Nach 1800 Stunden Dauertest gibt er Entwarnung: Das von ihm extrem beanspruchte Display zeige zwar Ermüdungserscheinungen, von einem Burn-in-Effekt ist aber nichts zu sehen. Bedenkt man, dass der Durchschnittsspieler das Display weniger und vor allem nicht so einseitig beansprucht, dürften Burn-in-Probleme bei der OLED-Switch also nicht leicht auftreten.
Kommentare
Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB).