Laut dem Urteil darf der Hamburger Verein zum ersten Match der neuen Saison "nicht mehr als 12.500 Zuschauer zulassen", erklärte der Vorsitzende Richter Hans E. Lorenz nach der mündlichen Verhandlung in der DFB-Zentrale. "Das Urteil hat den Charme, dass nicht in den sportlichen Verlauf eingegriffen wird." Chefankläger Anton Nachreiner vom DFB-Kontrollausschuss hatte erneut ein "Geisterspiel" gefordert.
Stanislawski zollt dem DFB Respekt
"Überragend, ich habe großen Respekt vor der Entscheidung des DFB. Das nennt man Fair Play", sagte St. Paulis Trainer Holger Stanislawski, der erst am Mittwoch seinen Rücktritt mit Saisonende bekannt gegeben hatte (siehe Infobox). "Das ist ein nach wie vor sehr hartes Urteil", meinte hingegen Manager Helmut Schulte. "Positiv ist, dass nicht in den laufenden Wettbewerb eingegriffen wird. Insgesamt ist es ein Urteil für die Fans und ich glaube, gut für den Fußball insgesamt." Vizepräsident und Anwalt Gernot Stenger geht davon aus, dass die Hamburger nach Bremen oder Hannover ausweichen - falls St. Pauli absteigt, wäre es dann ein Zweitliga-Spiel.
Das Spiel gegen Schalke 04 am 1. April war in der 87. Minute abgebrochen worden, weil ein St.-Pauli-Fan den Schiedsrichter-Assistenten Thorsten Schiffner mit einem geworfenen Bierbecher verletzt hatte. Die Begegnung wurde später mit 2:0 für Schalke gewertet. Laut dem Urteil in erster Instanz hätte der abstiegsbedrohte Klub die Partie gegen Werder Bremen am Ostersamstag unter Ausschluss der Öffentlichkeit bestreiten müssen.
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