Keine Schuldbeweise

Freispruch für Anwalt in „Fairness Opinion“-Affäre

Kärnten
15.10.2021 14:56

In der Affäre um die sogenannte „Fairness Opinion“, die beim Verkauf der Hypo an die Bayerische Landesbank 2007 erstellt worden ist, ist am Freitag am Landesgericht Klagenfurt ein Wiener Rechtsanwalt von einem Schöffensenat unter Vorsitz von Richter Gernot Kugi vom Vorwurf der Untreue und des schweren Betrugs freigesprochen worden. Es gebe keinen Schuldbeweis, erklärte Kugi. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Gegen den Anwalt war nicht nach seiner Aussage im ersten Prozess gegen Pecina im Jahr 2016 ermittelt worden. Das Verfahren war erst Jahre später nach einer Anzeige von Tilo Berlins Firma in Gang gekommen. Seine Darstellung der Dinge sei überzeugend gewesen. Staatsanwalt Andreas Höbl sah das anders und meldete sofort Nichtigkeitsbeschwerde an.

Geld auf Scheinrechnungen aufgeteilt
Die Hypo hatte die Kosten für die Fairness Opinion in Höhe von netto 3,8 Mio. Euro über Umwege selbst bezahlt. Eigentlich hätte die Kärntner Landesholding als Verkäuferin der Bank diese Kosten tragen müssen. Das Geld floss über mehrere Scheinrechnungen an Heinrich Pecinas Unternehmen Vienna Capital Partners (VCP). Dieser wurde vom damaligen Hypo-Chef Tilo Berlin und seinem Vorgänger Wolfgang Kulterer dazu gebracht, seine Rechnung umzuschreiben und den Betrag auf mehrere Scheinrechnungen aufzuteilen. Berlin, Kulterer, Kircher und Pecina wurden vor Gericht gestellt und verurteilt. Kulterer erhielt zehn Monate Zusatzstrafe.

Prozess wurde wiederholt
Die Urteile gegen die anderen drei wurden vom Höchstgericht teilweise aufgehoben, der Prozess gegen sie musste wiederholt werden. Vor einem Jahr gab es die zweiten Schuldsprüche, Berlin erhielt 34 Monate Haft, Kircher ein Jahr. Pecina erhielt eine Geldstrafe und 18 Monate bedingt. Dieser Schuldspruch wurde vom OGH bestätigt, die Strafberufung ist noch ausständig.

Geschäftliche und freundschaftliche Beziehung
Der angeklagte Anwalt, er ist 72 Jahre alt, hatte eine langjährige Geschäftsbeziehung mit Pecina, mit dem er auch befreundet gewesen war. Staatsanwalt Höbl warf ihm vor, Pecina dazu geraten zu haben, auf den Vorschlag Berlins mit den Scheinrechnungen einzugehen. „Das stimmt nicht, ich habe ihm dringend abgeraten, solche Umetikettierungen vorzunehmen. Ich wollte auch nichts damit zu tun haben.“ Es sei klar gewesen, dass es hier Rechtswidrigkeiten gebe.

Wegen Falschberatung geklagt
Pecina stellte die Geschäftsbeziehung zu dem Rechtsanwalt etwas anders dar. Er habe ihn fast täglich über den Stand der Dinge informiert, er sei „ein Wissender“ gewesen. Er habe auch niemals davon abgeraten, den Weg mit den Scheinlösungen zu gehen. Im Gegenteil: „Hätte er nur einmal gesagt, das geht nicht, wäre es nicht passiert.“ Pecina hat seinen ehemaligen juristischen Berater übrigens geklagt, und zwar wegen Falschberatung. Dabei geht es um 4,3 Mio. Euro, die Pecina einfordert. Das Verfahren ruht derzeit.

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