Drama in Favoriten

Junge Frau zum Sterben in Wohnung zurückgelassen

Gericht
24.06.2025 19:00

Erschütternd, was sich in einer Wohnung in Wien-Favoriten abgespielt haben soll. Zwei Männer (19 und 29) hatten sich dort mit einer jungen Frau zum Drogenkonsum verabredet. Als die Wienerin eine Atemlähmung erlitt, ließ das Duo sie mutmaßlich im Stich – obwohl sie laut Staatsanwaltschaft hätte  gerettet werden können.

Zwei Männer sind mit einer nicht rechtswirksamen Anklage konfrontiert: Einem 29-jährigen Niederösterreicher wird Körperverletzung mit tödlichem Ausgang vorgeworfen. Ein 19-jähriger Wiener muss sich indes wegen unterlassener Hilfeleistung verantworten. Die beiden hatten sich am 22. Oktober 2024 mit dem Opfer in der Wohnung ihrer Tante in der Quellenstraße verabredet.

Die Staatsanwaltschaft rekonstruiert in der nicht rechtswirksamen Anklage die verhängnisvolle Nacht: „Nach Mitternacht kochte der Ältere von ihm mitgebrachtes Morphium in Tablettenform auf, zog das Suchtmittel in einer Einwegspritze auf und injizierte es der 22-Jährigen in die rechte Armbeuge.“ Diese habe sich das Suchtmittel nicht selbst in die rechte Armbeuge spritzen können, zumal sie Rechtshänderin war. 

Mit Roller auf Suche nach Nachtapotheke
„Unmittelbar nach der Injektion bekam die Frau Atemnot und verlor das Bewusstsein. Doch anstatt die Rettung zu rufen, forderte der Niederösterreicher den 19-Jährigen auf, mit dem Roller zur nächsten Nachtapotheke zu fahren, um Naloxon zu holen. Dabei handelt es sich um ein Medikament zur Behandlung von Opiatvergiftungen. Dieser machte sich auf den Weg, konnte aber zuerst keine Nachtapotheke finden. „Erst nach etwa 20 Minuten läutete er bei einer Apotheke an, erhielt jedoch das Medikament nicht“, so die StA in ihrer Anklageschrift. Auch die weitere Suche nach einer Apotheke scheiterte, erst Stunden später kehrte er zu der Wohnung zurück, wo ihm jedoch die Tür nicht mehr geöffnet wurde.

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Ich hoffe, dass die Umstände im Prozess restlos aufgeklärt werden und die Angeklagten gerechte Strafen erhalten.

Rechtsanwalt Sascha Flatz vertritt die Opferfamilie

Denn auch der Ältere hatte die Wohnung bereits verlassen und die 22-Jährige war bereits verstorben. Erst rund 20 Stunden nach der todbringenden Injektion kontaktierte der 19-Jährige die Mutter des Opfers, die bereits in großer Sorge war, weil sie ihre Tochter nicht erreicht hatte.

Die Mutter verständigte sofort die Einsatzkräfte, doch für die 22-Jährige kam jede Hilfe zu spät. Eine zentrale Atemlähmung hatte zu ihrem Tod geführt.

Tod hätte verhindert werden können
„Durch entsprechende notfallmedizinische Maßnahmen hätte der Eintritt des Todes mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit verhindert werden können“, heißt es im Obduktionsgutachten. Opferanwalt Sascha Flatz erklärt: „Ich hoffe, dass die Umstände im Prozess restlos aufgeklärt werden und die Angeklagten gerechte Strafen erhalten.“

Dem älteren Angeklagten drohen im Falle einer Verurteilung für Körperverletzung mit tödlichem Ausgang ein bis 15 Jahre Haft.

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