12.600 Euro Strafe

Graz: „Babyelefant“ bringt Jurist vor den Richter

Steiermark
11.10.2021 18:00

Ein feucht-fröhliches Zusammenstehen auf einem Grazer Marktplatz war der Ausgangspunkt für einen Prozess gegen einen Juristen: Als die Polizei ihn und einige Freunde wegen Missachtung der Corona-Abstandsregel zur Rede stellte, kam es zu heftigen Diskussionen - Anzeigen folgten. Diese wollte der Jurist aber verhindern und setzte einen der Beamten, den er flüchtig kennt, unter Druck.

April 2020: Die erste Welle der Corona-Pandemie hat Graz voll erfasst. Statt im Gasthaus trifft man sich zum Anstoßen auf öffentlichen Plätzen - unter Einhaltung des „Babyelefanten“-Abstands.

So kamen auch ein 48-jähriger Magistratsbediensteter und einige Freunde am Lendplatz zusammen, es dürfte einiges an Alkohol geflossen sein. Die Polizei bekam einen Hinweis, dass sich eine Gruppe nicht an die Abstandsregeln hält. Bei der Kontrolle soll es „turbulent zugegangen sein“, wie Staatsanwältin Elisabeth Kirchmair bei der Verhandlung am Montag am Grazer Straflandesgericht erklärte. Der Jurist und seine Freunde seien uneinsichtig gewesen.

Unter anderem soll der Angeklagte einer Polizistin nachgerufen haben: „Bald wird sie arbeitslos sein, das wird ein Nachspiel haben.“ Er bestreitet das und betont wiederum, das Einschreiten der Exekutive sei „sehr harsch“ gewesen, die Beamten hätten sogar mit Festnahmen gedroht.

„War ein friedliches Gespräch“
Dazu kam es nicht, der Vorfall sollte aber in Anzeigen münden. Eine solche wäre für den Angeklagten wohl relativ glimpflich ausgegangen. Mit seiner folgenden Intervention bracht er sich aber ordentlich in die Bredouille: Zwei Tage nach dem Vorfall rief er einen der beteiligten Polizisten auf seinem Privathandy an - er kennt ihn aus dem gemeinsamen Tennisverein - und legte ihm nahe, keine Anzeige zu machen.

„Es war ein friedliches, konstruktives Gespräch“, so der Angeklagte. Das bestätigte auch der Beamte vor Gericht - unter Druck gesetzt habe er sich dennoch gefühlt. Zumal seiner Ansicht nach die Amtshandlung korrekt abgelaufen sei. In den Tagen darauf legte der Angeklagte mit einer SMS an den Polizisten noch nach.

Gerade er als Jurist müsse wissen, dass die Polizei einer Anzeigepflicht unterliege, hielt Richter Erik Nauta fest. Der Angeklagte gab sich einsichtig: „Es tut mir leid, dass ich so ungeschickt gehandelt habe.“ Das nicht rechtskräftige Urteil: 12.600 Euro Strafe wegen versuchter Bestimmung zum Amtsmissbrauch.

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