Prozess in Wels

Neues IT-Gutachten entlastet Taliban-Anhänger

Oberösterreich
09.09.2021 13:30

Der Anfang Juli vertagte Prozess gegen einen 31-Jährigen, der in sozialen Medien die Taliban verherrlicht und zum Mord an einer Ärztin in den USA aufgerufen haben soll, ist am Donnerstag im Landesgericht Wels fortgesetzt worden. Der Afghane, der Ende September 2020 von der Cobra verhaftet worden war, hatte schon am ersten Verhandlungstag die Glorifizierung der Taliban zugegeben, leugnete allerdings den Aufruf zum Mord. 

Das schwerste Delikt, die versuchte Bestimmung zum Mord, auf das zehn bis 20 Jahre Haft bzw. lebenslang stehen, will der Angeklagte nicht begangen haben. Dies richtete sich gegen das Leben einer vermeintlichen Ärztin in den USA. Nachdem die Frau laut eines Videos den Koran verbrannt hat, rief der Verdächtigte angeblich im Internet dazu auf, sie zu töten. Außerdem soll er sie bedroht haben.

Gott sollte Ärztin bestrafen
Der Aufruf zum Töten sei so gemeint gewesen, dass „sie von Gott bestraft werde“. Die Frau habe mit dem Verbrennen des Korans „einen Fehler gemacht“, er sei „wütend und aggressiv“ gewesen, wiederholte sich der Angeklagte am Donnerstag. So habe er zwei Videos aufgenommen, diese auf seinem Facebook-Account jedoch nicht hochgeladen. Sein Profil will er überhaupt gelöscht haben. Diese Angaben konnten am ersten Verhandlungstag nicht eindeutig auf die Richtigkeit geklärt werden. Besagte Aufnahmen sollen nämlich zwei Tage nachdem sich die Frau für ihr Tun bereits entschuldigt hatte, viral gegangen sein.

Fake-Profil auf Facebook
Am Donnerstag präsentierte der Gutachter nun seine ergänzenden IT-Recherchen. Die Videoaufrufe des Angeklagten dürfte von einem Follower live heruntergeladen und auf einen „Fake-Account“ gestellt worden sein, so die Erklärung des Experten. „Mit großer Wahrscheinlichkeit wurde der Facebook-Account von einem unbekannten Dritten betrieben“, bestätigte er damit die Angaben des Beschuldigten. Von dem 31-Jährigen seien nach Auswertung der Datenträger - seine zwei Handys und ein Tablet - „keine Aktivitäten“ auf jenem Profil erkennbar, so die Begründung.

Angeklagter entschuldigt sich
Für persönliche Videobotschaften, in denen er von 2017 bis 2020 Propaganda für die Taliban betrieben, gegen Ungläubige Stimmung gemacht und Selbstmord- und Sprengstoffanschläge gutgeheißen habe, „schäme ich mich“. Er entschuldigte sich neuerlich und wisse, „ich habe Fehler gemacht“. Seit 2020 habe er keine Botschaften mehr verbreitet.

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