Nachbarn informieren
Wie viel Party-Lärm ist daheim eigentlich erlaubt?
Sommerabende mit lauen Temperaturen und die Lockerungen im Zuge der Pandemie laden dazu ein, um auf Terrasse oder Balkon auch zu Hause wieder zu feiern. Wenn da nur nicht die Nachbarn wären, die sich von der lauten Musik gestört fühlen.
Wie viel Lärm dürfen Mieter überhaupt machen? Wann kann die Polizei alarmiert werden? Die Mieterhilfe klärt auf: Eigentlich hat in Mehrfamilienhäusern ab 22 Uhr Nachtruhe zu herrschen.
Sonderregelung nur zum Jahreswechsel
Nur zu Silvester gilt aber de facto eine Sonderregelung. Da in sehr vielen Wohnungen gefeiert wird und es traditionellerweise um Mitternacht rundherum noch recht laut ist, ist es wenig sinnvoll, Nachtruhe von den feiernden Nachbarn zu fordern. Hier kann man von einer „erweiterten Toleranzgrenze“ ausgehen, die vom sonstigen, ortsüblichen Lärm abweicht. Dies darf aber nicht als Freibrief für ungebremstes Krachmachen verstanden werden, und wenn es rundherum ruhig wird, muss auch der Lärm in der eigenen Wohnung reduziert werden.
Besondere Rücksicht ist auf ältere Personen oder Kleinkinder im Haus zu nehmen. Tipp der Experten: Informieren Sie ihre Nachbarn rechtzeitig oder laden Sie diese zu sich ein.

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