In der Diskussion um den Umgang mit sogenannten „großen Beutegreifern“ - also Wölfen, Bären und Co. - will die schwarz-grüne Tiroler Landesregierung nun Nägel mit Köpfen machen. Unter anderem soll ein Fachkuratorium eingerichtet werden, dass über den Umgang mit auffälligen Tieren entscheiden soll. Das Almgebiet Tirols soll kategorisiert und damit definiert werden, wo Herdenschutz möglich ist, wo nur bedingt und wo nicht.
Geändert werden soll das Tiroler Almschutzgesetz und das Tiroler Jagdgesetz - und zwar mit einem elf Punkte umfassenden Dringlichkeitsantrag, der kommende Woche im Landtag eingebracht wird. Das unabhängige und weisungsfreie Fachkuratorium „Wolf-Bär-Luchs“ soll in Zukunft auf Basis des österreichischen „Managementplan große Beutegreifer“ Maßnahmen, die von der Besenderung über die Vergrämung bis hin zur Entnahme reichen können, empfehlen. Diese Empfehlung sei dann für die Landesregierung bindend, hieß es am Donnerstag in einer gemeinsamen Aussendung der schwarz-grünen Regierungsparteien.
Wo ist Herdenschutz möglich und wo nicht?
Um eine fachliche Entscheidungsgrundlage zu erhalten, soll das gesamte Tiroler Almgebiet auf seine Eignung für Herdenschutzmaßnahmen hin überprüft und entsprechend kategorisiert werden. Dabei soll festgelegt werden, in welchen Gebieten Herdenschutz jedenfalls möglich ist, in welchen Gebieten bestimmte Arten von Herdenschutz möglich sind, also nur bedingt vonstattengehen kann, und in welchen Gebieten Herdenschutz nicht möglich ist. Bei den zwei letzteren handelt es sich dann um die von LHStv. Josef Geisler (ÖVP) in einem APA-Interview angesprochenen „Weideschutzgebiete“, in denen etwa Problemwölfe abgeschossen werden können.
An den entsprechenden Parametern zur Kategorisierung werde derzeit mit Hochdruck gearbeitet, hieß es aus Geislers Büro zur APA. Begonnen werde mit den hochalpinen, am meisten betroffenen Regionen. Die Kategorisierung sei aber keine „Sache von nur ein paar Wochen“, sondern werde längere Zeit in Anspruch nehmen. Eine Empfehlung zum Abschuss durch das Kuratorium erfolge aufgrund einer Einzelfallprüfung bei „verhaltensauffälligen Tieren“ - und zwar nur dort, wo Herdenschutz nur bedingt oder gar nicht möglich ist, also in den dann ausgewiesenen Weideschutzgebieten.
Klarer Rechtsrahmen
„Es geht um die Zukunft der Almwirtschaft. Mit diesem Maßnahmenkatalog sind wir weiter als alle anderen österreichischen Bundesländer und auch als Südtirol“, zeigte sich Geisler zufrieden. Klar sei aber auch, dass der Rechtsrahmen es nicht zulasse, ganz Tirol zur wolfsfreien Zone zu erklären und jeden Wolf abzuschießen. „Eine Einzelfallbeurteilung, die aber schnellstmöglich durchgeführt werden soll, ist deshalb notwendig“, so der zuständige Landeshauptmannstellvertreter.
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