Fragen und Antworten

Neue AGB bei WhatsApp: Was Sie jetzt wissen müssen

Digital
14.05.2021 14:00

Erst wurden sie verschoben, nun kommen sie doch: Die Facebook-Tochter WhatsApp ändert trotz heftiger Kritik ihre Datenschutz-Bestimmungen. Bis Samstag sollen die Nutzer die neuen AGB der Messenger-App akzeptieren. Aber was verspricht sich Facebook von den neuen Bedingungen? Und was passiert, wenn man ihnen nicht zustimmt? Ein Überblick.

Viele WhatsApp-Nutzer dürften den neuen Nutzungsbedingungen bereits zugestimmt haben, doch es gibt Unentschlossene. Ihnen zeigt WhatsApp dieser Tage den Hinweis an, dass sie die neuen Nutzungsbedingungen akzeptieren sollen. Für Nutzer in Europa ändert sich zwar wenig, ihre Zustimmung will WhatsApp-Betreiber Facebook trotzdem. Wir beantworten hier die wichtigsten Fragen, die sich diese Nutzer nun stellen.

Wieso ändert Facebook die WhatsApp-AGB?
WhatsApp will es den weltweit zwei Milliarden Nutzern seiner App ermöglichen, mit Unternehmen zu chatten oder zu telefonieren. Die Funktion ist optional, entsprechende Chats sollen eindeutig als solche erkennbar sein. WhatsApp wollte die Neuerungen ursprünglich zum Jahresbeginn einführen, verschob sie jedoch nach einem Aufschrei seiner Nutzer auf den 15. Mai.

Warum wird die Änderung so stark kritisiert?
Kritiker befürchten vor allem, dass Nutzerdaten an Facebook oder Drittunternehmen weitergegeben werden. Konkret geht es um Account-Informationen wie Namen, Telefonnummer oder Profilbild - Chats bleiben hingegen weiterhin Ende-zu-Ende-verschlüsselt.

WhatsApp selbst streitet einen neuerlichen Datenaustausch im Zuge des Updates ab. Allerdings teilt der Messenger nach eigenen Angaben ohnehin schon länger Informationen mit Facebook: etwa die Telefonnummer, bestimmte Geräteinformationen wie die Gerätekennung und die Betriebssystemversion sowie WhatsApp-Nutzungsdaten. Außerhalb der EU fließen bereits einige Daten unter anderem zu Werbezwecken an Facebook.

Was passiert, wenn ich nicht zustimme?
In einem Blog-Eintrag von WhatsApp heißt es, dass bei Nicht-Einwilligung „weder Accounts gelöscht, noch die Funktionalität eingeschränkt“ würden. Wenn den Änderungen allerdings mehrfach nicht zugestimmt wird, erscheint zunächst eine permanente Erinnerung.

Später funktioniert der Messenger nur noch in abgespeckter Form: Der Zugriff auf die Chatliste ist nicht mehr möglich, eingehende Anrufe können trotzdem entgegengenommen werden. Bei aktivierten Benachrichtigungen können eingehende Nachrichten gelesen und beantwortet werden.

Nach ein paar Wochen mit diesen Einschränkungen gehen keine Anrufe oder Benachrichtigungen mehr ein - der Account ist quasi stillgelegt. Und wenn er erstmal „inaktiv“ ist, wie WhatsApp solche Accounts bezeichnet, erfolgt normalerweise nach 120 Tagen die Löschung.

Auf welche anderen Messenger kann man ausweichen?
Messenger-Rivalen wie Threema, Telegram und Signal verzeichneten zuletzt einen starken Zulauf. Auch der deutsche Verbraucherschutz empfiehlt in einer Analyse aller Anbieter den Wechsel zu Messengern, „die keine Daten ihrer Nutzer zu Werbezwecken verwenden oder an andere Unternehmen weitergeben“.

Die Marktmacht von WhatsApp ist allerdings enorm. In Österreich nutzen laut Marktforschern über acht von zehn Internetnutzern zwischen 16 und 64 Jahren den Dienst - quasi ein Monopol. Und: Für die beliebten Gruppen müssen alle Mitglieder zum selben Konkurrenten umziehen. Wer sich dennoch zum Wechsel entschließt und seine Chats behalten möchte, sollte seine Verläufe schnellstmöglich sichern.

Welche Pläne verfolgt Facebook langfristig?
Das weltgrößte Online-Netzwerk übernahm WhatsApp 2014 für am Ende rund 22 Milliarden Dollar. Mit diesem Kaufpreis nahm Facebook zwar einen potenziellen Rivalen vom Markt, der Dienst trug bisher aber wenig zum Konzerngewinn bei. Zeitweise wurde über Werbung im Stories-Bereich von WhatsApp nachgedacht, wo Nutzer Fotos und Videos für einen Tag mit ihren Kontakten teilen können. Die Idee wurde dann aber auf Eis gelegt. Der aktuelle Plan ist, Geld zu verdienen, wenn Unternehmen mit ihren Kunden über WhatsApp kommunizieren - die Regeländerung ist eine Voraussetzung dafür.

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