Keine neue Verordnung

Kleiner Grenzverkehr doch nicht möglich

Oberösterreich
12.05.2021 11:02

Für den kleinen Grenzverkehr gilt: Nur auf bayerischer Seite ist mit heute 0.00 Uhr eine Allgemeinverfügung in Kraft getreten, nach der Personen, die sich bis zu 24 Stunden in einem Risikogebiet aufgehalten haben oder für bis zu 24 Stunden in den Freistaat Bayern einreisen, von der Quarantänepflicht ausgenommen sind. In Österreich gibt es derzeit noch keine Änderungen.

„Es liegt uns derzeit weder eine Aufhebung, noch eine Änderung der aktuellen Gesetzeslage zur COVID-19-Einreiseverordnung des Bundesministeriums vor. Daher gilt weiterhin die aktuelle österreichische COVID-19-Einreiseverordnung“, informiert OÖ-Krisenstabsleiterin Carmen Breitwieser und ersucht vor allem auch Bewohnerinnen und Bewohner im Grenzgebiet dringend von Einkaufsfahrten ins jeweilige Nachbarland abzusehen.

Freies Einkaufen nicht möglich
„Wir müssen dringend um Einhaltung der geltenden Maßnahmen (wie bisher Vorlage eines gültigen negativen Antigen- oder molekularbiologischen Testsoder ärztlichen Zeugnisses) ersuchen, um die Eindämmung der Pandemie nicht zu gefährdenund eine Quarantäne zu vermeiden. Auch freies Einkaufen ist damit bis auf weiteres nicht möglich. Sobald es Änderungen zur aktuellen Einreiseregelung gibt, werden wir darüber informieren“ so Breitwieser.

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