Höchstgericht:

Bei Ferien-Vermietung gelten heimische Gesetze

Salzburg
16.02.2021 17:00
Ausländische Firmen, die Wohnungen hierzulande besitzen und vermieten, müssen die österreichischen Regeln einhalten. Rechtsstreitigkeiten werden auch hier ausgefochten. Das bestätigte der Oberste Gerichtshof nachdem sogar der EuGH einen Pinzgauer Fall aufgriff.

Die „Krone“ hat bereits über die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes berichtet. Nun ist diese vom Höchstgericht rechtlich einzementiert worden. Hintergrund ist ein Fall aus Zell am See: Ein Einheimischer hatte eine Unterlassungsklage gegen eine Londoner Firma eingereicht, weil diese eine Wohnung im selben Wohnhaus in der Josef-Grani-Straße an Touristen vermietete – obwohl es weder eine Widmung, noch einen entsprechenden Vertrag mit der Wohnungseigentümergemeinschaft gibt. Die englische Firma sah überhaupt die heimischen Gerichte für unzuständig – aufgrund des Londoner Firmensitzes.

Pinzgauer Präzendenzfall

Der Zeller bekam nicht nur vom EuGH, sondern nun auch vom OGH recht. betont der Zeller Rechtsanwalt Alexander Bosio:: „Dieses Urteil hat einen richtungsweisenden Charakter für ähnliche Verfahren.“ Heißt: Ausländische Firmen, die hier vermieten wollen, können nicht auf die Gesetze eines anderen Landes verweisen.

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