Abstand, Maskenpflicht

Frust am Bau wegen neuer Corona-Verordnung

Österreich
05.02.2021 19:14

Nachdem am Freitag vom Gesundheitsministerium bekräftigt wurde, dass die 20-Quadratmeter-Pflicht ab 8. Februar auch im Lebensmittelhandel gilt, meldet sich die nächste Berufsgruppe, die sich über Änderungen in der Covid-19-Verordnung beklagt. Die Bundessparte Gewerbe und Handwerk in der Wirtschaftskammer sprach am Freitagabend in einer Aussendung von einer „völlig überraschend hinzugefügten Änderung in den jüngst veröffentlichten Covid-19-Verordnungen“.

Demnach wurde die bisher nur für Arbeiten in geschlossenen Räumen geltende Verpflichtung, zusätzlich zum Mindestabstand von zwei Metern einen eng anliegenden Mund-Nasen-Schutz zu tragen, auf alle Arbeitsorte ausgeweitet, also auch auf Tätigkeiten im Freien.

„Vorgabe kommt völlig überraschend“
Spartenobfrau Renate Scheichelbauer-Schuster betonte am Freitag dazu: „Diese Vorgabe kommt für uns völlig überraschend. Und sie ist angesichts des deutlich geringeren Infektionsrisikos bei Arbeiten im Freien und des erst kürzlich verdoppelten Mindestabstandes von zwei Metern auch in der Sache völlig überzogen. Baustellen-Mitarbeiter werden dadurch massiv beeinträchtigt, insbesondere jene, die besonders schwere körperliche Tätigkeiten verrichten.“

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Baustellen-Mitarbeiter werden dadurch massiv beeinträchtigt, insbesondere jene, die besonders schwere körperliche Tätigkeiten verrichten.

WKO-Spartenobfrau Renate Scheichelbauer-Schuster

Sie rechnet vor, dass Gerüstbauer im Laufe eines achtstündigen Arbeitstages Massen von ca. 6000 bis 7000 Kilogramm umsetzen. Wie unangemessen die Regelung sei, zeige, dass Spaziergänger oder Freizeitsportler im Freien keinen Mund-Nasen-Schutz brauchen, so die Interessensvertreterin.

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