Mehr Sicherheit

Bodycams wirken fast wie ein „Beruhigungsmittel“

Tirol
17.01.2021 11:00

Die Mobile Überwachungsgruppe (MÜG) der Stadt Innsbruck könnte bald mit Bodycams ausgerüstet sein. Das Projekt, initiiert von der Innsbrucker ÖVP, steht vor der Umsetzung.

„Gerade in Zeiten, in der europaweit die Gewaltbereitschaft ansteigt und gehäuft auch Feuerwehrleute und Polizisten bei Einsätzen tätlich angegriffen werden, ist die Verwendung von Bodycams auch bei den Ordnungskräften der Stadt gerechtfertigt“, betont Vize-Bürgermeister Johannes Anzengruber. Er hat das Pilotprojekt ins Leben gerufen, der Stadtsenat hat diesen Mittwoch beschlossen, die Rechtsgrundlagen im Rechtsausschuss vorbereiten zu lassen. Der Landesgesetzgeber muss dann diese Bestimmungen im Innsbrucker Stadtrecht verankern, das ein Landesgesetz ist.

„Die speziellen Kameras dienen vorrangig der Gewaltprävention und Beweissicherung“, sagt Anzengruber. Studien würden zeigen, dass durch das Tragen von Bodycams die Gewalt gegenüber Sicherheitskräften stark reduziert werde. Schon im Vorjahr fand mit der Innsbrucker Stadtpolizei ein Erfahrungsaustausch statt. Diese setzt Bodycams schon seit knapp zwei Jahren ein.

Kameras seit 2018
Die Securitys an der Innsbrucker Klinik tragen seit Mai 2018 Bodycams. „Wir haben bisher ausgezeichnete Erfahrungen damit gemacht“, zieht auch Johannes Schwamberger, Pressechef der „tirol kliniken“, eine positive erste Bilanz. Sobald ein Sicherheitsmitarbeiter in einer drohenden Konfliktsituation ankündige, die Kamera einzuschalten, habe dies eine stark deeskalierende Wirkung. Das Gegenüber beruhige sich dann meistens rasch. Läuft die Kamera, so sieht sich die Person auf einem Monitor und bekommt quasi ihr Spiegelbild vorgehalten. Dadurch erhöhe sich der deeskalierende Effekt abermals.

Die deeskalierende Wirkung sei deutlich höher, als ursprünglich erwartet, betont Schwamberger. Natürlich diene die Bodycam ebenfalls als Instrument der Beweissicherung. Die spiele – im Vergleich zum Deeskalationseffekt – jedoch eine untergeordnete Rolle, weiß der Pressesprecher.

Aufnahmen dürfen generell nur eine bestimmte Zeit aufbewahrt werden, es gilt grundsätzlich, strenge Regeln des Datenschutzes einzuhalten. Die Auflagen des Datenschutzes für die Genehmigung zum Einsatz der Bodycams seien hoch.

Peter Freiberger, Kronen Zeitung

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