„Betretungsverbote“

Sicherheit in Skigebieten: Regierung schärft nach

Österreich
29.12.2020 15:58

Skifahren in Zeiten des Lockdown: Weil die liebste Winterbeschäftigung der Österreicher in den letzten Tagen für Debatten gesorgt hatte - nicht immer waren in den Skigebieten die aktuellen Regelungen eingehalten worden -, schärft die Regierung jetzt nach. Es drohen gar Betretungsverbote, wie die „Krone“ am Dienstagnachmittag erfuhr.

Um sicherzustellen, dass die aktuellen Regelungen „flächendeckend konsequent eingehalten und umgesetzt werden“, wie es Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) formulierte, geht noch am Dienstag ein entsprechender Erlass des Gesundheitsressorts an die Landeshauptleute. Man habe „bewusst die Möglichkeit geschaffen, aktiv Sport im Freien ohne Körperkontrakt unter strengen Schutzbestimmungen zu praktizieren“, betonte Anschober am Dienstag. Der Minister strich hervor, dass die Benützung von Seil- und Liftanlagen sowie auch von Eislaufplätzen unter strengen behördlichen Vorgaben möglich sei.

Zwar habe man an den ersten Tagen gesehen, „dass dies großteils gut eingehalten wird. In einigen Fällen sind aber auch Bilder und Situationen sichtbar geworden, die sich nicht wiederholen dürfen“, mahnte Anschober erneut. In einem entsprechenden Erlass zu den aktuellen Wintersport-Regelungen fordert das Ministerium die zuständigen Behörden auf, verstärkt zu kontrollieren, ob die vorgeschriebenen Maßnahmen vor Ort eingehalten werden. „Ist dies nicht der Fall, sind im Wiederholungsfall Betretungsverbote auszusprechen“, warnt Anschober.

Köstinger hat „nicht das geringste Verständnis“
Auch Tourismusministerin Elisabeth Köstinger macht deutlich, dass sie „nicht das geringste Verständnis“ dafür habe, „wenn sich einige wenige schwarze Schafe nicht an die Regeln halten“. Diese Einzelfälle gehören unterbunden, „wir werden nicht dulden, dass der überwiegende Teil der Skigebiete, die sich an alle Regeln halten, unter diesen Einzelfällen leidet. Alle müssen sich an die geltende Rechtslage halten“, so die Ministerin. Sie begrüße deshalb jede Handhabe, um gegen Verstöße vorzugehen.

„Die Kapazitätsbeschränkungen bei den Seilbahnen und Liftanlagen werden bleiben“, stellte die Ministerin indessen klar. „Sie sind aus gutem Grund eingeführt worden. Die Betreiber haben sicherzustellen, dass auch beim Anstellen die notwendigen Sicherheitsabstände eingehalten und FFP2-Masken getragen werden. Die Mehrheit der Betreiber bewältigt das sehr gut.“ Zuvor hatte auch Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) der Forderung nach Lockerungen seitens der Seilbahnbetreiber eine Absage erteilt.

Dem neuen Erlass zufolge, müssen die Betreiber von Seil- und Zahnradbahnen „basierend auf einer Risikoanalyse ein dem Stand der Wissenschaft entsprechendes Covid-19-Präventionskonzept zur Minimierung des Infektionsrisikos“ ausarbeiten und umsetzen. Dieses Präventionskonzept hat insbesondere zu enthalten:

1. spezifische Hygienevorgaben
2. Regelungen zum Verhalten bei Auftreten einer SARS-CoV-2-Infektion
3. Risikoanalyse
4. Regelungen betreffend die Nutzung sanitärer Einrichtungen
5. Regelungen betreffend die Konsumation von Speisen und Getränken
6. Regelungen zur Steuerung der Kundenströme und Regulierung der Anzahl der Kunden
7. Entzerrungsmaßnahmen, wie Absperrungen und Bodenmarkierungen
8. Vorgaben zur Schulung der Mitarbeiter in Bezug auf Hygienemaßnahmen

Für weiteren Diskussionsstoff in Sachen Skifahren wird wohl diese Passage aus dem Erlass sorgen: „Im Fall der wiederholten mangelhaften Umsetzung von ausreichenden Schutzmaßnahmen sind Betretungsverbote auszusprechen.“

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