„Bei Sexualdelikten gibt es keine Anzeigelogik. Opfer wagen sich erst oft nach Jahren aus der Deckung“, sagt Privatbeteiligter Krabatsch und erinnert sich an einen Fall, wo eine Klientin zwischen dem 8. und 14. Lebensjahr regelmäßig vom eigenen Vater sexuell missbraucht wurde, aber erst als 20-Jährige Anzeige erstattete, nachdem sie Muter geworden war und ihrem Baby ein ähnliches Schicksal ersparen wollte.
Das Schweigen der Opfer schützt viele Täter
Im aktuellen Fall des Bürgermeisters und Landtagsabgeordneten – für den freilich die Unschuldsvermutung gilt – war es seine Unterlassungsklage, die letztlich zur Anklage gegen ihn geführt hat. Denn das mutmaßliche Opfer hatte ein einziges Mal bei einer Gemeinderatssitzung am 19. April 2019 öffentlich gesagt, dass er sie sexuell belästigt habe. Daraufhin wollte der Ortschef die Frau mundtot machen, so deren Anwalt Krabatsch: „Die Welser Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen wegen dieser Klage inzwischen eingestellt. Der Bürgermeister ließ aber die Fortsetzung beantragen, obwohl er sich selbst am 14. Jänner wegen sexueller Belästigung und Vergewaltigung in Wels vor Gericht verantworten muss.“
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