Laut Gutachter

Mutter und Kind tot: „Man hätte sie retten können“

Österreich
04.10.2020 15:16
Porträt von krone.at
Von krone.at
„Hysterisch“ sei sie. Das sagte ein behandelnder Arzt in einem Wiener Spital zur schwangeren Jasmin A. – bei jedem ihrer 14 (!) Besuche. Sie wollte nur eines: Hilfe. Irgendetwas gegen ihre unermesslichen Schmerzen. Doch die damals 26-Jährige starb, ebenso ihr Baby. Der besagte Arzt, das Spital, die Stadt – alle putzen sich ab.

Doch genau das will Barbara Auzinger, die Anwältin der Hinterbliebenen, nicht gelten lassen. Wie berichtet, kämpft die Juristin bereits seit dem tragischen Tod der beiden Ende 2016 um Gerechtigkeit. Ein Richter gab ihr recht – die Stadt Wien (als Träger des Spitals) wurde verurteilt. Es geht um 65.000 Euro: Trauerschmerzensgeld für den Witwer und die Tochter der Verstorbenen, die Ehefrau, Mama und Bruder verloren haben.

Zitat Icon

In der Expertise von Professor Husslein ist klar zu lesen, dass Jasmin A. und ihr Kind nicht hätten sterben müssen.

Barbara Auzinger, Anwältin Hinterbliebener

Bezahlt wurde bisher aber nichts – die Stadt hat nämlich Einspruch erhoben. „Eine Bagatelle für diese Stadt“, so ein empörter „Krone“-Leser, „was ist hier ein Menschenleben wert?“

Der Gutachter Univ.-Prof. Peter Husslein ist überzeugt: „Man hätte diese Frau und ihr Baby retten können.“

Sandra Ramsauer und Christoph Matzl, Kronen Zeitung

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