Doch genau das will Barbara Auzinger, die Anwältin der Hinterbliebenen, nicht gelten lassen. Wie berichtet, kämpft die Juristin bereits seit dem tragischen Tod der beiden Ende 2016 um Gerechtigkeit. Ein Richter gab ihr recht – die Stadt Wien (als Träger des Spitals) wurde verurteilt. Es geht um 65.000 Euro: Trauerschmerzensgeld für den Witwer und die Tochter der Verstorbenen, die Ehefrau, Mama und Bruder verloren haben.
In der Expertise von Professor Husslein ist klar zu lesen, dass Jasmin A. und ihr Kind nicht hätten sterben müssen.
Barbara Auzinger, Anwältin Hinterbliebener
Bezahlt wurde bisher aber nichts – die Stadt hat nämlich Einspruch erhoben. „Eine Bagatelle für diese Stadt“, so ein empörter „Krone“-Leser, „was ist hier ein Menschenleben wert?“
Der Gutachter Univ.-Prof. Peter Husslein ist überzeugt: „Man hätte diese Frau und ihr Baby retten können.“
Sandra Ramsauer und Christoph Matzl, Kronen Zeitung
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