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Nach der Ankunft im Erstaufnahmezentrum seien eine Menge an Daten zu erfassen und gesundheitliche Untersuchungen vorzunehmen. Beides geschehe "im Interesse" der Asylwerber, meinte der Bürgermeister.
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Eine Aufenthaltspflicht, die festlege, dass die Flüchtlinge etwa fünf Tage dauerhaft anwesend sein müssen, würde dies "besser als jetzt" regeln. Eine generelle Internierung lehnt Knotzer aber ab: Wer um Asyl ansucht, dürfe "nicht pauschal wie ein Verbrecher behandelt und wie in Gefängnissen eingesperrt werden".
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