Ermittlungen laufen

Hätte Tod einer Mutter verhindert werden können?

Steiermark
03.06.2020 06:15
Nachdem eine Grazerin (62) im März mehrmals zusammengebrochen war, riefen Angehörige das Rote Kreuz. Doch die Sanitäter sollen sie erst bei einem zweiten Einsatz Stunden später ins Spital gebracht haben, wo sie nach einer Not-OP an den Folgen eines Herzinfarkts starb. Die Staatsanwaltschaft Graz ermittelt.

Immer wieder brach Barbara A. (62) in der Nacht zusammen. Auf dem Sofa kauernd fand sie am Morgen ihr Gatte vor, über Übelkeit, Atembeschwerden und Hörverlust klagend. Als die Rettung eintraf, sei die Grazerin nicht mehr in der Lage gewesen, selbst aufzustehen. „Ich kann den Puls nicht mehr spüren“, soll laut der Familie ein Sanitäter sogar gesagt haben.

Trotz allem sollen die Sanitäter von einer Verkühlung und nicht einem Herzinfarkt ausgegangen sein. Mehrmals soll ihr Mann interveniert haben, seine Frau ins Spital zu bringen. Stattdessen habe sie eine Bestätigung für den Einsatz unterschreiben müssen.

Die Patientin war „quasi am Sterben“
Als sich der Zustand von Barbara A. noch weiter verschlechterte, riefen die Angehörigen gegen 14 Uhr erneut die Rettung. Nach weiteren Diskussionen wurde die Frau laut Sachverhaltsdarstellung mitgenommen, musste dann sogar notoperiert werden. Sie sei „fast kalt eingeliefert worden und quasi am Sterben gewesen“, teilte ein Arzt der Familie danach per Telefon mit.

„Es geht mir beschissen, ich glaube, ich krepiere“, erzählte die Frau ihren Liebsten nach der OP. Kurz darauf verstarb sie tatsächlich.

„Hätte die Rettung meine Mutter mit ins Krankenhaus gebracht, wäre sie heute vermutlich noch am Leben“, ist der Grazer Sascha F., der laut eigenen Angaben selbst als Rettungssanitäter gearbeitet hat, verzweifelt. Anwältin Karin Prutsch, vertritt die Familie nun und pflichtet dem Sohn bei.

Patientin unterschrieb einen Revers
August Bäck vom Roten Kreuz Steiermark bedauert den Tod der Frau. „Ich weise allerdings darauf hin, dass es sich um keine Bestätigung, sondern um einen Revers gehandelt hat, den die Patientin sogar selbst unterschrieben hat.“ Die Frau sei also diejenige gewesen, die nicht ins Spital wollte.

Hansjörg Bacher, Sprecher der Staatsanwaltschaft Graz, bestätigt Ermittlungen wegen des Verdachts der grob fahrlässigen Tötung. Für die Sanitäter gilt die Unschuldsvermutung.

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