Lange Warteliste:

Hausbau auf fremdem Grund

Wer sich den Traum vom eigenen Haus realisieren möchte, aber kein Geld für ein Grundstück hat, der kann auf die Baurechtsaktion des Landes zurückgreifen. 2650 Häuslbauern wurde auf diesem Weg schon geholfen, für sie leistbaren Wohnraum zu schaffen. In St. Pölten gibt es bereits eine sehr umfangreiche Warteliste.

Artikel teilen
Drucken
Kommentare
0

700 Quadratmeter groß sein und 55.000 € kosten darf ein Grundstück, um für die Baurechtsaktion des Landes in Frage zu kommen. Dann kann das Land es kaufen und der Häuslbauer gegen einen jährlichen Bauzins von einem Prozent der Kosten nutzen. Das Baurecht gilt 100 Jahre, ein Kauf ist jederzeit möglich. Mit dieser Aktion spricht das Land NÖ hauptsächlich Jungfamilien an. 2650 Verträge gibt es bislang. „Wir geben so die Möglichkeit, leistbaren Wohnraum zu finanzieren“, betont Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner.

Ihr Stellvertreter Stephan Pernkopf ergänzt: „Wir schaffen damit aber auch eine Lenkung weg von den Ballungsräumen in die eher peripheren Regionen.“ Bis 2017 galt die Baurechtsaktion ausschließlich für Abwanderungsgemeinden, mittlerweile wurde sie auf das komplette Bundesland ausgeweitet. St. Pölten war daher ebenfalls lange davon ausgenommen und entwickelte ein eigenes Konzept: Die Landeshauptstadt kauft selbst im Vorhinein größere Flächen und verlost dann Parzellen an Interessierte. 351 Grundstücke wurden auf diese Art bislang vergeben, die Warteliste ist aber um ein Vielfaches länger. Und sie wird es wohl auch bleiben: Denn aktuell mangelt es in St. Pölten an geeigneten Grundstücken.

Thomas Werth, Kronen Zeitung

 Niederösterreich-Krone
Niederösterreich-Krone
explore
Neue "Stories" entdecken
Beta
Loading
Kommentare

Liebe Leserin, lieber Leser,

die Kommentarfunktion steht Ihnen ab 6 Uhr wieder wie gewohnt zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
das krone.at-Team

User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB).

Niederösterreich